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Gesundheitspolitik
Importeure sind „maßgeblich“
VAD siegt vor Landessozialgericht
Die „AMNOG“-Schiedsstelle unter dem Vorsitz des Gesundheitsökonomen Prof. Jürgen Wasem entscheidet über die Höhe von Erstattungsbeträgen für neue Arzneimittel, wenn sich Hersteller und GKV-Spitzenverband nicht einig werden. Besetzt ist sie neben den Unparteiischen mit Vertretern der Pharmaverbände BAH, BPI, vfa und Pro Generika sowie des GKV-Spitzenverbands. Gegen die Schiedsstelle und die Pharmaverbände hatte der VAD nun geklagt. Streitpunkt war: Ist der VAD eine „maßgebliche Spitzenorganisation der pharmazeutischen Unternehmer“ im Sinne von § 130b Abs. 5 Satz 1 SGB V? Denn nur eine solche darf an der Bildung der Schiedsstelle und an der Rahmenvereinbarung nach § 130b Abs. 9 SGB V mitwirken. Die Beklagten meinten, einer Vereinigung von Parallelimporteuren komme diese Rolle nicht zu. Der GKV-Spitzenverband und der VAD sahen dies anders. Nun hat das LSG der Klage stattgegeben. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. In einer Pressemitteilung weist das Gericht darauf hin, dass der VAD in anderen Zusammenhängen von den übrigen Pharmaverbänden „klaglos“ als maßgebliche Spitzenorganisation behandelt werde. So in Zusammenhang mit einem anderen Rahmenvertrag zu bundeseinheitlichen Kennzeichen sowie Preis- und Produktinformationen. Zudem könnten Mitgliedsunternehmen des VAD nicht nur potenziell, sondern auch tatsächlich Vertragspartner einer Vereinbarung über den Erstattungsbetrag sein. Das Gericht hat die Revision zugelassen. |
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