Gesundheitspolitik

HIV-Selbsttests nur aus der Apotheke

ABDA: Beratung erforderlich

BERLIN (ks) | Das Bundesgesundheitsministerium will HIV-Selbsttests leichter zugänglich machen und dafür die Medizinprodukte-Abgabeverordnung ändern. Eine Apothekenpflicht ist dabei nicht vorgesehen. Das hat die ABDA auf den Plan gerufen. In einer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf regt sie an, die entsprechenden In-vitro-Diagnostika der Apothekenpflicht zu unterstellen. „Nur hierdurch kann gewährleistet werden, dass bei der Abgabe der HIV-Selbsttests eine fundierte Beratung durch pharmazeutisches Personal im Rahmen der Beratungspflichten nach § 20 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geliefert wird“, heißt es. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärte ergänzend, der Apotheker könne auf die Limitationen des Selbsttests hinweisen: „Denn bei Tests kann es zu falsch-positiven Ergebnissen kommen und der Anwender meint, HIV-positiv zu sein, obwohl er nicht infiziert ist. Deshalb kann ein Selbsttest die ärztliche Diagnose nicht ersetzen.“ |

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