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Gesundheitspolitik
Wirren um Rx-Versandverbot
BVDAK sieht sein Positionspapier missverstanden
„BVDAK fordert kein Rx-Versandverbot“, hieß es vergangene Woche an dieser Stelle. Anlass für die Überschrift gab der Unterpunkt „Versandhandelsverbot“ im BVDAK-Papier. Wörtlich heißt es dort: „Hier sollte die Politik bald entscheiden. Ein Verbot des Versandhandels mit preisgebundenen Arzneimitteln löst nicht abschließend die tatsächlichen Probleme, die durch die Entscheidung des EuGH vom 19. Oktober 2016 hervorgerufen wurden. Vielmehr kann der Versandhandel in Einzelfällen eine sinnvolle Ergänzung zum Angebot der Präsenzapotheken darstellen.“ Voraussetzung sei jedoch, dass die Ungerechtigkeiten infolge der EuGH-Entscheidung behoben werden. Hierzu schlägt der BVDAK vor, dass die Politik darauf hinwirken müsse, den Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V durchzusetzen. Diesem müssen nämlich auch ausländische Versandapotheken ausdrücklich beitreten. Und der Vertrag verpflichtet sie eigentlich, deutsches Recht einzuhalten. Weil der GKV-Spitzenverband sich bislang mit „diffusen Verweisen auf das europäische Recht“ weigere, diese Verpflichtungen durchzusetzen, sieht der BVDAK die Politik gefordert.
Aus AZ-Sicht ließ sich daraus keine klare Forderung nach einem Rx-Versandverbot entnehmen. Hartmann sieht das anders. Gegenüber der AZ erklärte er: „Wer mich kennt, weiß, dass ich schon immer für das Rx-Versandverbot war.“ Es wäre die richtige Reaktion auf das EuGH-Urteil. Sollte es jedoch nicht dazu kommen, wollte der BVDAK einen Vorschlag unterbreiten. „Und auf diesen Punkt sind wir in unserem Positionspapier ausführlich eingegangen.“ |
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