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Gesundheitspolitik
Zyto-Prozess landet beim BGH
Peter S. muss auch mit zivilrechtlichen Klagen rechnen
Die Strafe hat das Landgericht wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz in mehr als 14.000 Fällen sowie wegen Betrugs an den Krankenkassen verhängt. Um den Schaden bei den Kassen teilweise gutzumachen, sollen überdies 17 Millionen Euro des Vermögens von Peter S. eingezogen werden. Die Verteidigung hatte zuvor auf Freispruch plädiert, die Staatsanwaltschaft hatte 13,5 Jahre Haft gefordert. Die Nebenklage hatte eine Verurteilung wegen Mordes oder jedenfalls Körperverletzung erreichen wollen. Es sehen damit alle Beteiligten gute Gründe, das Urteil nicht zu akzeptieren und den Fall vor den Bundesgerichtshof zu bringen.
Nach der Urteilsverkündung hat das Gericht 15 Wochen Zeit, die schriftlichen Entscheidungsgründe vorzulegen – anschließend bleibt den Verfahrensbeteiligten ein Monat Zeit, die Revision zu begründen.
Überdies wird sich Peter S. Zivilprozessen stellen müssen. Die geschädigten Krankenkassen sowie Patienten, die Krebsmittel von ihm erhalten haben, können auf diesem Wege versuchen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Zivilrechtliche Ansprüche würden vorrangig erfüllt, erklärte der Sprecher des Landgerichts Essen. „Die staatliche Einziehung steht hinten an.“ In dem Prozess waren rund 50 ehemalige Patienten von Peter S. bzw. deren Angehörige als Nebenkläger aufgetreten.
In seiner mündlichen Urteilsbegründung hatte der Richter auch die Aufsichtsbehörden scharf kritisiert. Es habe in den letzten Jahren nicht einmal eine einzige wirksame Kontrolle der Apotheke von S. gegeben. Nahezu alle Verwaltungsebenen seien beteiligt gewesen. Die Verantwortung sei dabei so gut aufgeteilt, dass sie am Ende niemand mehr trage, so der Richter. |
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