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Gesundheitspolitik
Valsartan: Ersatzkassen informieren Apotheker
Nach dem breiten Rückruf Valsartan-haltiger Arzneimittel und lediglich fünf verbliebenen Herstellern, die (noch) liefern können, fragen sich viele Apotheker, wie sie Valsartan-Rezepte nun retaxsicher beliefern können. Bei den Ersatzkassen gibt es nun Klarheit – sie haben sich auf eine gemeinsame Linie geeinigt. In einem Infoschreiben an Apotheker und Ärzte schreiben TK, Barmer, DAK, KKH, HKK und HEK sie wollten damit zu einer möglichst reibungslosen und nahtlosen Arzneimittel(weiter)versorgung im Sinne der Versicherten beitragen. Sie weisen darauf hin, dass für die Apotheken die bestehenden Regelungen des Rahmenvertrages bzw. der vdek-DAV-Arzneiversorgungsvertrag (AVV) ausdrücklich retaxsichere Alternativverfahren vorsehen, sollte die Apotheke das Rabattpräparat nicht liefern können.
Was heißt das für Apotheken?
Bei Vorlage von Rezepten über Valsartan-haltige Arzneimittel ohne Aut-idem-Kreuz gilt nach wie vor, dass bei Nichtverfügbarkeit des Rabattpräparats der jeweiligen Kasse eins der drei preisgünstigsten oder das namentlich verordnete (oder ein wirtschaftlicher Import) mit der Kennzeichnung der Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit abgegeben werden kann.
Sollte dieser Weg nicht möglich sein, ist es ausreichend, wenn die Apotheke dies auf der Verordnung dokumentiert. Neben der Angabe der Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit ist auch die Rücksprache mit dem Arzt zu dokumentieren und abzuzeichnen. Die Dokumentation auf dem Rezept sollte immer vor der Abrechnung erfolgen, um Auffälligkeiten bei der Abrechnungsprüfung zu vermeiden.
Vor einer – für den Patienten aufzahlungspflichtigen – Belieferung mit dem Altoriginal raten die Kassen in jedem Fall zur Rücksprache mit dem behandelnden Arzt. Dieser sei verpflichtet, den Versicherten auf die Mehrkosten hinzuweisen, sofern er keine Möglichkeit der Versorgung mit einer aufzahlungsfreien Alternative sehe.
Selbst bei länger andauernden Lieferausfällen der Valsartan-haltigen Arzneimittel befürchten die Ersatzkassen aufgrund der alternativ verfügbaren Sartane bzw. ACE-Hemmer keine notstandsähnliche Situation für die betroffenen Patienten. |
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