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Gesundheitspolitik
Bilanz positiv
Fünf Jahre Nacht- und Notdienstfonds
Ziel des damaligen Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr (FDP) war, die Apotheker für das Leisten von Nacht- und Notdiensten zusätzlich zu honorieren. Dazu wurde der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) eingeführt, der nach dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit und unter der Verwaltung des Deutschen Apothekerverbands steht. Die Landesapothekerkammern bestätigen dem Fonds jeweils die angeordneten und tatsächlich geleisteten Notdienste.
Mittlerweile wurden, so die Pressemitteilung zum fünfjährigen Jubiläum, mit insgesamt 565 Millionen Euro 2,05 Millionen Nacht- und Notdienste der mehr als 19.000 Apotheken finanziell bezuschusst. Pro geleistetem Volldienst zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens ergibt sich daraus über die fünf Jahre eine durchschnittliche Pauschale von 269 Euro. Finanziert wird der Fonds über einen Festzuschlag pro rezeptpflichtigem Arzneimittel in Höhe von 16 Cent. Für die Zukunft wünscht sich NNF-Geschäftsführer Rainer Gurski, dass der Festzuschlag nach nunmehr fünf Jahren überprüft werden sollte. |
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