Gesundheitspolitik

Keine Hinweise auf Bestechlichkeit

Lunapharm-Affäre: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Mitarbeiter im Landesamt für Gesundheit ein

BERLIN (bro/cha) | Die Justiz hat in der sogenannten Lunapharm-Affäre, in der es um die Einfuhr und Auslieferung von mutmaßlich in Griechenland gestohlenen Arzneimitteln geht, keine Hinweise auf Korruption im Brandenburger Landesamt für Gesundheit gefunden.
© Kai Felmy

Der Brandenburger Pharmahändler Lunapharm soll in Griechenland gestohlene und womöglich unsachgemäß gelagerte Krebsmedikamente an Apotheken und weitere Händler in mehrere Bundesländer geliefert haben. Schon 2016 gab es erste Hinweise auf illegale Vertriebswege, im März 2017 auch den Hehlereiverdacht. Doch erst vor zwei Wochen wurde der Firma nach einem Fernsehbericht die ­Betriebserlaubnis entzogen (siehe auch Beitrag rechts).

Daraufhin erklärte der Präsident des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Detlev Mohr, im Gesundheitsausschuss des Landtags, ohne Vorsatz sei das Verhalten von zwei Mitarbeitern des Amtes (Anmerkung: diesen war u. a. das Vorenthalten von Informationen vorgeworfen worden) kaum erklärlich. Deshalb habe er die Justiz gebeten, den Verdacht der Vorteilsnahme zu prüfen.

Der Leiter der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruption in Neuruppin, Frank Winter, teilte vergangenen Mittwoch jedoch mit, dass die Staatsanwaltschaft ihre Prüfung eingestellt habe. Unter anderem die Einbeziehung in- und ausländischer Behörden in die Aufklärung der Herkunft der Medikamente durch die beiden Mitarbeiter spreche gegen korruptes Verhalten.

Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) erklärte, sie begrüße, dass die Justiz keinen Anfangsverdacht festgestellt habe. „Mir fällt ein großer Stein vom Herzen, denn damit ist klar, dass die Fehler, die passiert sind, nicht auf kriminelle Energie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamtes zurückzuführen sind“, heißt es in einer Mitteilung. Nun sei es „unsere Aufgabe“ zu klären, warum es dennoch dazu kam, dass die Aufsicht nicht rechtzeitig einschritt. Dazu wurde zwischenzeitlich eine Task Force eingesetzt, die laut Pressemeldung u. a. untersuchen soll, ob und in welchem Umfang es Defizite bei der Aufsichts- und Kontrollausübung durch das Gesundheitsministerium und das LAVG gab. Zudem soll sie Empfehlungen erarbeiten, damit „ein umfassender Schutz“ von Patienten gewährleistet werden kann und Ärzten und Apothekern „höchstmögliche Sicherheit“ gegeben wird, dass für die Versorgung ihrer Patienten „zugelassene und qualitativ einwandfreie Arznei­mittel zur Verfügung stehen“.

Leiter der Task Force ist der Pharmazeut Dr. Ulrich Hagemann, Abteilungsleiter Pharmakovigilanz a. D. im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Unter den Mitgliedern sind Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, und Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker. Geplant ist, dass die Task Force Ende August 2018 einen schriftlichen Bericht über die Ergebnisse vorlegt. |

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