Gesundheitspolitik

Kritische Rabattverträge

Pro Generika: Mehr Sicherheit durch Mehrfachvergabe

BERLIN (ks) | Generikahersteller fordern schon lange eine Änderung der Rabattvertragspolitik: Sie wollen eine Abkehr von den Exklusivverträgen mit nur einem Hersteller hin zu Mehrfachvergaben. Doch die Politik will bislang nicht eingreifen. Und so wird nach aktuellen Daten des Branchenverbands Pro Generika weiterhin mehrheitlich im Ein-Partner-Modell ausgeschrieben – nämlich zu 55 Prozent.

Laut Pro Generika erfolgten seit Beginn des Jahres 2018 lediglich 9 Prozent der Ausschreibungen für zwei Anbieter, 36 Prozent für drei Anbieter. Der Verband ist überzeugt, dass dieses Vorgehen Risiken für die Versorgung bei den einzelnen Wirkstoffen birgt. Schließlich ist bei den Vergaben an nur einen einzigen Hersteller diesem die gesamte Verantwortung für die Versorgung aufgebürdet – und das erhöhe die Marktverengung auf Wirkstoffebene und gefährde die Nachhaltigkeit der Versorgung. Wer keinen Rabattvertrag hat, muss seine Produktion runterfahren. Pro Generika weist darauf hin, dass 2017 bereits 96,9 Prozent der Versorgung mit dem unter anderem in der Rheumatherapie wichtigen Methotrexat und 100 Prozent beim Antibiotikum Doxycyclin von nur drei Unternehmensgruppen gestemmt wurden.

Neben den Rabattverträgen nach „Alles-oder-Nichts“-Preislogik sorgen auch die gesetzlichen Abschläge sowie immer weiter sinkende Festbeträge für Kostendruck. Dieser senke die Attrakti­vität des Marktes seit Jahren und gefährde somit die Nachhaltigkeit der Versorgung, mahnt Pro Generika. Der Verband erinnert an den ersten Pharmadialog, zu dessen Ergebnissen im Jahr 2016 ein Appell an die Krankenkassen gehörte, die Praxis der Einfachvergabe zugunsten einer Mehrfachvergabe zu überdenken. Auch die ABDA und der pharmazeutische Großhandel sprechen sich für eine generelle Mehrfachvergabe bei Generikarabattverträgen aus. Ob der Gesetzgeber das Thema in dieser Legis­laturperiode noch angehen wird, bleibt abzuwarten. |

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