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Gesundheitspolitik
Parität, Rückkehrrecht, Arzthonorare
Des einen Freud, des anderen Leid: Was die Apothekenleiter teuer kommt, ist eine Entlastung für die Apothekenmitarbeiter – die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu steht im Koalitionsvertrag: „Ab 1. Januar 2019 werden Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet.“ Aber auch politisch könnte sich die Neuregelung auswirken: Die Arbeitgeberseite dürfte sich wieder verstärkt einmischen, wenn es darum geht, bei den Leistungserbringern – in der Vergangenheit waren dies bevorzugt die Apotheker – vermeintliche Sparpotenziale zu entdecken.
Rückkehrrecht auf Teilzeit ab 45 Mitarbeitern
Ein Lieblingsthema der damaligen Arbeitsministerin und heutigen SPD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag Andrea Nahles ist das Rückkehrrecht von Teilzeitbeschäftigten auf Vollzeit. Nachdem es in der letzten Großen Koalition nicht umgesetzt wurde, findet es sich erneut im Koalitionsvertrag: „Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt. Insbesondere für Frauen ist es wichtig, nach einer Familienphase ihre beruflichen Pläne voll verwirklichen zu können.“ Bedeutsam für die Apotheken dürfte sein, dass der neue Teilzeitanspruch nur für Unternehmen gelten soll, „die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen“. Die überwiegende Mehrzahl der Apotheken wird darunter liegen, größere Filialverbünde oder sehr große Einzelapotheken dürften aber durchaus betroffen sein.
Kommission statt Bürgerversicherung
Ihren alten Traum von der Bürgerversicherung konnte die SPD dieses Mal wieder nicht durchsetzen. Auch eine Angleichung der Arzthonorare für gesetzlich und privat Versicherte steht nicht im Koalitionsvertrag. Geschaffen werden soll „ein modernes Vergütungssystem (...), das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbildet“. Eine wissenschaftliche Kommission soll bis Ende 2019 Vorschläge dazu vorlegen. Was aus diesen wird, ist offen, wörtlich heißt es dazu: „Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, wird danach entschieden.“ |
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