Gesundheitspolitik

Bleibt verboten

Weitere Hüffenhardt-Urteile

BERLIN (ks) | Die niederländische Versandapotheke DocMorris hat erneut juristische Niederlagen einstecken müssen.

Wie erwartet hat das Landgericht Mosbach am 15. Februar fünf weiteren Klagen stattgegeben, die sich gegen den Betrieb des Hüffenhardter Arzneimittelautomaten richteten. Es handelte sich um die Hauptsache-Klagen eines Versandapothekers aus NRW, von drei Apothekern aus dem Umkreis Hüffenhardts und des LAV Baden-Württemberg. Eine richtete sich gegen die DocMorris-Tochterfirma Tanimis, die die Räume in Hüffenhardt gemietet hat. Die Begründung des Gerichts ist aus früheren Entscheidungen bekannt: Es ist überzeugt, dass DocMorris in Hüffenhardt weder eine Apotheke noch einen zulässigen Versandhandel betreibt, weil auch der Versandhandel schließlich über eine Apotheke laufen müsste. DocMorris habe somit gegen das Arzneimittelrecht verstoßen und es bestehe ein wettbewerbsrecht­licher Unterlassungsanspruch. |

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