DAZ aktuell

Gutachten: Insight Health hat nicht mitgewirkt

Keine Zusammenarbeit mit der Agentur 2HM

tmb | Die Ergebnisse des Gutachtens zum Apothekenhonorar hängen entscheidend von der Zahl der ab­gegebenen Packungen ab. Doch für das Ergänzungssortiment konnten die Gutachter keine Daten finden und bezogen ihre Berechnungen u. a. vom Marktforschungsinstitut Insight Health, das gegenüber der DAZ jedoch eine Zusammenarbeit mit der Agentur bestreitet.

Die Gutachter im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums verwendeten eine Kostenverrechnungsmethode, die vor allem auf der Zahl der in allen Apotheken abgegebenen Packungen fußt. Daher wirken sich die Packungszahlen erheblich auf die Ergebnisse aus. Für Rx- und OTC-Arzneimittel nutzten die Gutachter jeweils mehrere Datenquellen, deren ähnliche Ergebnisse sich gegenseitig stützen. Doch für das Ergänzungssortiment hatten die Gutachter nach eigenen Angaben keine solchen Daten gefunden, sondern eigene Berechnungen aus Daten des Bundesverbandes des pharma­zeutischen Großhandels (Phagro) und dem Informationsdienstleister und Marktforschungsinstitut Insight Health angestellt.

Um die Aussagekraft dieser Rechnung nachzuvollziehen, hat die DAZ bei ­Insight Health nachgefragt. Doch die Gesundheitsmarktforscher können weder bestätigen noch rekonstruieren, wie die Gutachter mit ihren Daten umgegangen sind. Insight Health erklärte dazu gegenüber der DAZ: „Das Gutachten der Firma 2HM zu Änderungen an der Arzneimittelpreisverordnung nennt an verschiedenen Stellen Zahlen mit Verweis auf Insight Health als Quelle. Zum Beispiel werden [...] Daten als Grundlage für Berechnungen hinsichtlich des Freiwahl-Sortiments in Apotheken verwendet. Insight Health hat der Firma 2HM keine Daten speziell für diesen Zweck zur Verfügung gestellt.“ Weiter heißt es, dass Insight Health keine Anhaltspunkte vorlägen, wie die im Honorargutachten genannten Zahlen berechnet wurden. Daher wolle man keine Gewähr für die im Gutachten genannten Daten übernehmen. Für das Ergebnis des Gutachtens sind diese Daten jedoch wesentlich, wie der Beitrag „Die Gegenrechnung“ auf S. 28 in dieser DAZ darstellt. |

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