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Buchpreisbindung im Visier
Monopolkommission fordert Abschaffung und verweist auf EuGH-Urteil zur Arzneimittelpreisbindung
2009 hatte der EuGH die Buchpreisbindung für europarechtskonform erklärt. Bücher seien ein Kulturgut, dessen Schutz Eingriffe in den freien Handel rechtfertige, begründeten die Luxemburger Richter ihr Urteil. 2016 war die Buchpreisbindung dann auch auf E-Books ausgeweitet worden.
Nun hat die Monopolkommission ein Gutachten zum Thema erstellt – ganz ohne Auftrag, sondern „aus eigenem Antrieb“ anlässlich des EuGH-Urteils zur Rx-Preisbindung. Die Ökonomen erklären darin den Schutz des Kulturguts Buch zwar zu einem grundsätzlich anzuerkennenden kulturpolitischen Ziel. Allerdings halten sie es für fraglich, ob sich objektiv belegen lässt, dass die Buchpreisbindung einen kulturpolitischen Mehrwert generiert, der den mit ihr verbundenen Markteingriff rechtfertigt. Zumal nach Ansicht der Kommission das kulturelle Schutzziel „Kulturgut Buch“ gar nicht klar definiert ist. Die Argumentation der Monopolkommission erinnert damit stark an die der EuGH-Richter in ihrem Urteil zur Rx-Preisbindung. Diese vermissten einen Beleg dafür, dass die Festpreise für Rx-Arzneimittel tatsächlich dazu beitragen, die flächendeckende Versorgung zu sichern.
Das Gremium befürchtet zudem, dass im Buchhandel eine ähnliche Situation wie derzeit bei den Apotheken eintritt. Nämlich, dass der EuGH eine Entscheidung fällt, die dafür sorgt, dass ausländische Händler die Preisbindung unterlaufen können, während sich inländische weiter daran halten müssen.
Der Börsenverein des Buchhandels hält das EuGH-Urteil zur Arzneimittel-Preisbindung für nicht übertragbar auf den Buchmarkt und kritisierte überdies die Methodik des Gutachtens. |
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