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Gericht weist Anträge der Bellartz-Verteidigung ab
Strafkammer will keine weiteren Zeugen anhören
Bellartz wird vorgeworfen, Christoph H. in den Jahren 2009 bis 2012 dafür bezahlt zu haben, Mails mit internen Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) abzuzweigen. H. war damals als externer Systemadministrator im BMG tätig. Während bis ins Frühjahr zahlreiche Zeugen vernommen wurden, kommt der Prozess seit einigen Wochen nicht recht voran. Die vergangenen Verhandlungstage nutzte die Verteidigung, ihre Generalkritik an den Ermittlungen der Polizei zu wiederholen, mit der Staatsanwaltschaft zu streiten und verschiedene Anträge zu stellen. So wollte Bellartz‘ Anwalt Dr. Carsten Wegner unter anderem Mitarbeiter des Landeskriminalamts und den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, Roland Hennicke, als Zeugen vernehmen lassen.
Wegner wiederholte zudem, dass keine der mutmaßlich betroffenen E-Mails mit sensiblen Informationen bei Bellartz gefunden werden konnte. Auch einen Zusammenhang zwischen dem Tatvorwurf und der Berichterstattung auf Apotheke Adhoc gebe es nicht. Es erschließe sich ihm nicht, dass Artikel von Apotheke Adhoc aus den Jahren 2008 und 2009 verlesen werden sollen. Schließlich gebe es für Journalisten viele Quellen.
Beim Gericht findet die Strategie des Verteidigers allerdings wenig Anklang. Nach einer kurzen Pause verkündeten die Richter einige Beschlüsse, die sich allesamt um Anträge von Wegner handelten – die allesamt abgelehnt wurden. Sie hätten „keine weitergehende Bedeutung“ für die Schuld- und Rechtsfolgenfrage. Wegner hatte überdies eine Aktenvollständigkeitserklärung beantragt, die das Gericht ebenfalls ablehnte.
Weitere Zeugen sind im Prozess nicht mehr geladen, der nächste Termin vor dem Landgericht steht am 17. September an. |
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