DAZ aktuell

Bellartz-Verteidiger macht Druck

Anwalt bereit fürs Schlussplädoyer – doch noch ist das Prozessende nicht in Sicht

BERLIN (bro/ks) | Im Strafprozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und einen ehemaligen externen IT-Experten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) will die Verteidigung möglichst bald die Schlussplädoyers vortragen. Doch das Gericht lässt sich noch nicht weiter in die Karten blicken und hat bereits Termine bis ins neue Jahr festgelegt.

Dem heutigen Apotheke-Adhoc-Herausgeber Bellartz wird vorgeworfen, den Systemadministrator Christoph H. dafür bezahlt zu haben, politisch brisante Informationen aus dem BMG an ihn weiterzuleiten. 38 der ehemals 40 Anklagepunkte hierzu wurden inzwischen fallengelassen, trotzdem dreht sich der Prozess vor dem Ber­liner Landgericht seit Monaten im Kreis: Während die Verteidigung versucht, zahlreiche neue Zeugenbefragungen zu beantragen, ist das Gericht damit beschäftigt, die Anträge der Bellartz-Verteidiger abzulehnen.

Und so verlief auch der 29. Prozesstag am vergangenen Freitag zunächst nach dem gewohnten Muster. Es ging um eine Gegendarstellung von Bellartz’ Verteidiger Wegner, in der der Anwalt darauf hingewiesen hatte, dass sein Mandant kein Lobbyist sei. Diese Gegendarstellung wies das Gericht zurück. Auch die Vernehmung zweier Redakteure des rbb lehnte das Gericht ab. Wegner wirft der Staatsanwaltschaft seit Monaten vor, einzelne Details aus den Prozessakten Journalisten gegenüber preisgegeben zu haben. Die Richter meinen aber, dass die Vernehmung dieser Redakteure die Beurteilung einer eventuellen Schuld nicht beeinflussen könne. Ebenso lehnte das Gericht Anträge ab, in denen die Verteidigung forderte, mehrere ehemalige Pressesprecher des BMG zu vernehmen. Und auch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes und des Bundesamtes für Informationstechnik wollte die Verteidigung vorladen, aber auch damit scheiterte Wegner.

Bellartz’ Anwalt konzentrierte sich diesmal mehr auf den Tatbestand des Ausspähens von Daten an sich – so wie es auch H.s Verteidiger bereits getan haben. Die Anwälte halten diesen nämlich für schlicht nicht ausgefüllt. Strafbar macht sich nach § 202a StGB, „wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft“. Wegner verwies darauf, dass nicht nur H., sondern auch andere (externe) IT-Mitarbeiter im BMG „technisch in der Lage“ gewesen seien, auf private E-Mail-Postfächer zuzugreifen. Eine „Überwindung“ habe damit nicht stattgefunden.

Insgesamt ist die Verteidigung unzufrieden damit, dass sich der Prozess bereits seit Jahresbeginn hinzieht, ohne dass ein Ergebnis in Sicht wäre. Wegner erklärte dem Gericht, er würde daher jetzt gerne die Schlussplädoyers vortragen. „Wir sind dafür bereit“, so Wegner. Sollte das Gericht weiterverhandeln wollen, beantragte Wegner vorsorglich die Verlesung einer E-Mail des LKA-Ermittlers an die damals zuständige Staatsanwältin aus dem Jahr 2014. Damit will der Verteidiger beweisen, dass der beschuldigte IT-Experte gar keine Sicherheitshürden überwinden musste, um an die sensiblen Informationen zu gelangen, was aus Wegners Sicht wiederum zeigt, dass die Angeklagten nicht wegen des Ausspähens von Daten verurteilt werden können. Am 30. November wird der Prozess fortgesetzt. |

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