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DAZ aktuell
Herstellungserlaubnis ruht
Lunapharm weiter ausgebremst
Das Ruhen der Herstellungserlaubnis wurde seit dem Bekanntwerden des Medikamentenskandals wiederholt angeordnet. Zuletzt hatte das dem Ministerium unterstellte Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit am 7. September 2018 einen Bescheid zum Ruhen der Herstellungserlaubnis für drei Monate an das Unternehmen erlassen. Zuvor hatte das Brandenburger Gesundheitsministerium das Ruhenlassen der Herstellungserlaubnis am 6. August 2018 für einen Monat in die Wege geleitet.
Am vergangenen Freitag wurde das Ruhenlassen der Herstellungserlaubnis nun erneut verlängert. Damit darf der im brandenburgischen Mahlow ansässige Händler weiterhin nicht umpacken. Für wie lange der Herstellungsstopp dieses Mal gilt, ist noch nicht bekannt: „Weitere Auskünfte zum Fall können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht geben, um die Durchführung des schwebenden Verfahrens nicht zu gefährden“, erklärte ein Sprecher des Brandenburger Gesundheitsministeriums. Auch das Verkaufen von Arzneimitteln ist Lunapharm derzeit untersagt: Seit dem 6. August ruht die Großhandelserlaubnis bis – zunächst – zum 6. Februar 2019. |
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