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Rezepturen: DocMorris muss aufklären
Noweda erwirkt entsprechende Verfügungen
Demnach muss DocMorris transparent machen, dass gewisse Rezepturen in den Niederlanden nicht hergestellt werden. Außerdem muss auf die längeren Lieferzeiten bei Rezepturen aufmerksam gemacht werden. DocMorris müsse darüber informieren, dass Rezepturen in der Regel nicht innerhalb von zwei Werktagen geliefert werden können. Zweitens bemängelt die Noweda, dass DocMorris die Erstellung von Rezepturen zwar anbietet, aber nicht darauf hinweist, dass einige hierzulande verordnete Zubereitungen in den Niederlanden gar nicht hergestellt werden können. Laut Noweda gehören dazu iodhaltige Mundspüllösungen oder sämtliche Zubereitungen mit Ammoniumbituminsulfonat. Unklar ist, ob die einstweilige Verfügung bereits bei DocMorris angekommen ist. Denn erst dann müsste die Versandapotheke darauf reagieren und könnte Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen.
Am 6. Februar wollte sich ein Unternehmenssprecher nicht zu den Vorwürfen äußern. Auch eine Sprecherin des Landgerichts Düsseldorf wollte sich nicht zu dem Fall äußern – mit dem Hinweis darauf, dass einstweilige Verfügungsbeschlüsse nicht öffentlich seien. Nach der Zustellung hätte DocMorris die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen den Beschluss einzulegen, dann würde ein Gerichtsverfahren eröffnet werden. Noweda-Chef Michael P. Kuck über den Beschluss des Landgerichts: „Das sind nicht unerhebliche Details, über die Verbraucher schon im Vorfeld informiert werden müssen, da viele von ihnen ihr verordnetes Medikament kurzfristig benötigen.“ |
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