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- AZ 13/2019
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Gesundheitspolitik
Kommentar: Fass ohne Boden?
Nach dem jüngsten Eckpunktepapier aus dem Bundesgesundheitsministerium sollen die Mittel für neue pharmazeutische Leistungen deutlich geringer ausfallen, als zuvor geplant war. Dies hat ABDA-Präsident Friedemann Schmidt spontan in einer Videobotschaft kritisiert. Das Geld reiche nicht für ein flächendeckendes Angebot, darum müsse die Erhöhung der Mittel schon vorab geplant werden.
Doch neben der zu niedrigen Summe droht ein strukturelles Problem, das Schmidt dort nicht erwähnt hat: Nach der neuen Formulierung sollen die Versicherten einen Anspruch auf diese Leistungen haben. Das wäre zwar für die Patienten und für das Image der Apotheken großartig, aber damit ließen sich die Patienten nicht mehr steuern wie in Modellprojekten. Einem festgelegten Honorar stünden unbegrenzte Leistungen und Kosten gegenüber – ein Fass ohne Boden. Ein angemessenes Stundenhonorar wäre so nicht zu planen.
Dies wäre zugleich der Einstieg in die Budgetierung und damit eine ganz neue Honorierung für Apotheken. Denn die übrigen Honorare gemäß Arzneimittelpreisverordnung beziehen sich auf eine bestimmte Leistung, außer beim Notdienst, dessen Häufigkeit aber zu steuern ist. Davon abgesehen ist ein festes Budget für Apotheker neu. So drohen die neuen Leistungen zu einer Kostenfalle zu werden. Das Vorbild der Ärzte zeigt, dass diese Probleme eines Budgets nur durch regelmäßige Anpassungen zu überwinden sind. Darum ist ein Rechtsanspruch der Versicherten nur zusammen mit einem fairen Anpassungsmechanismus für die Finanzierung oder zwingenden jährlichen Budgetverhandlungen zu akzeptieren. So bekäme das Fass wieder einen Boden.
Dr. Thomas Müller-Bohn
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