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Gesundheitspolitik
Urlaubskürzung in der Elternzeit
Eine solche Kürzung sieht § 17 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) vor. Und diese Norm steht nach dem Urteil des BAG auch im Einklang mit dem Unionsrecht. Dieses verlange nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht, Arbeitnehmer, die wegen Elternzeit im Bezugszeitraum nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet waren, Arbeitnehmern gleichzustellen, die in diesem Zeitraum tatsächlich gearbeitet haben.
Will der Arbeitgeber von dem Kürzungsrecht Gebrauch machen, muss er dies dem Arbeitnehmer erkennbar machen.
Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die knapp zwei Jahre in Elternzeit war und drei Monate nach ihrer Rückkehr kündigte. Die zugleich geltend gemachten Urlaubsansprüche aus der Elternzeit lehnte ihr Arbeitgeber jedoch mit Blick auf die Kürzung ab. |
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