Gesundheitspolitik

ABDA fordert Nachbesserungen am Spahn-Plan

ABDA-Gesamtvorstand fasst Beschluss: Das Grundkonzept stimmt, aber...

BERLIN (ks) | Der ABDA-Gesamtvorstand hat am vergangenen Donnerstag „nach intensiver Diskussion“ einstimmig einen Beschluss zu den Mitte März vorgelegten neuen Apotheken-Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gefasst. Demnach begrüßen die Apotheker die Absicht, „die einheitlichen Abgabepreise für rezeptpflichtige Arzneimittel auch mithilfe des Sozialrechts durchzusetzen und damit europarechtlichen Anforderungen an die Arzneimittelpreisverordnung zu genügen“. Die ABDA betont in einer Pressemitteilung aber auch, dass die Pharmazeuten zugleich Kritik äußern und Änderungen am Eckpunktepapier fordern. Insbesondere müsse die Gleichpreisigkeit auch im PKV-Bereich gelten und die Honorierung der Dienstleistungen aufgestockt werden. Kurz vor dem Beschluss des ABDA-Gesamtvorstands hatten einige Apothekerkammern und -verbände deutlich gegen die neuen Spahn-Pläne protestiert und eine Rückkehr zur Forderung nach dem Rx-Versandverbot gefordert.

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärte im Anschluss an die Sitzung des ABDA-Gesamtvorstands „Wir sind froh über das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur flächendeckenden Arzneimittelversorgung. Auch die Stärkung der Patientenrechte durch die Beibehaltung der freien Apothekenwahl bei der Einführung des elektronischen Rezepts ist begrüßenswert“. Dennoch fordert der nun von den Kammerpräsidenten und Verbandsvorsitzenden getroffene Beschluss einige Konkretisierungen bei den auch von den Regierungsfraktionen mitgetragenen Eckpunkten des Ministers. Ganz wichtig ist für die Apotheker, dass die Gleichpreisigkeit auch für Privatpatienten gelten muss, die ihre rezeptpflichtigen Arzneimittel bei ausländischen Versandhändlern bestellen. Außerdem fordert der Beschluss, die in § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittel­gesetz verankerte Rx-Preisbindung für EU-Versandapotheken beizubehalten. Die Spahn’schen Eckpunkte sehen vor, diese Regelung zu streichen – ganz im Sinne der EU-Kommission, die genau wegen dieser Norm ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland führt. Doch aus ABDA-Sicht sollte man hier nicht nachgeben. Einen erneuten Gang zum Europäischen Gerichtshof fürchte man sicher nicht.

Foto: DAZ/Alex Schelbert
Friedemann Schmidt

Nicht nur „Glückspilze“ sollen profitieren

Außerdem fordert der ABDA-Gesamtvorstand, das im Dezember angekündigte Honorarvolumen für die geplanten zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen nicht abzusenken. Ursprünglich war geplant, dass die Apotheker jährlich 240 Millionen Euro bekommen, nun sind es laut Plan nur noch 105 Millionen Euro. Schmidt betonte, es sollten „nicht nur ein paar ‚Glückspilze‘, sondern Millionen ältere oder chronisch kranke Patienten von echten Mehrleistungen wie einer Medikationsanalyse profitieren“. Wer täglich mehr als fünf Medikamente einnehme, brauche eine systematische Betreuung in der Stammapotheke. „Das ist nicht mit ein paar Euro pro Jahr und Patient zu machen“, so der ABDA-Präsident. Nicht zuletzt fordert der Gesamtvorstand von dem Plan Abstand zu nehmen, die Anforderungen an den Apotheken-Botendienst den Anforderungen an den Versandhandel anzugleichen.

Von der Forderung nach einem Rx-Versandverbot ist man damit ein Stück weit abgerückt. Allerdings gilt nach wie vor der Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17. Januar, der vorsieht, zu dieser Forderung zurückzukehren, wenn die Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit nicht gelingen sollte. Vor der Sitzung des Gesamtvorstandes hatten sich noch einige Kammerpräsidenten und Verbands­chefs genau dafür ausgesprochen. Allerdings hatten sie auch klargestellt, wo sie die besonderen Probleme der Spahn-Eckpunkte sehen. So hatte die Bayerische Apothekerkammer auf die Widersprüchlichkeit hingewiesen, in ein und demselben Gesetz die Preisbindung im Sozialrecht zu verankern und damit auf EU-Versender zu erstrecken und zugleich die Regelung im Arzneimittelgesetz zu streichen, die derzeit dafür sorgt, dass die Preisbindung einheitlich für GKV, PKV und für Selbstzahler gilt. Dies sei nicht rechtssicher zu begründen. Genau in diesem Punkt fordert nun der Beschluss des ABDA-Gesamtvorstandes eine Nachbesserung.

Nun muss man sehen, was die Große Koalition aus den Forde­rungen der Apotheker macht. |

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