Gesundheitspolitik

EuGH: Arbeitszeit erfassen

Auswirkung auf Apotheken ist noch völlig unklar

TRAUNSTEIN (cha) | Nach einem aktuellen Urteil des Europä­ischen Gerichtshofs sollen Arbeitgeber zukünftig verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Denn nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. Inwieweit die Apotheken betroffen sind, wird allerdings erst die konkrete Umsetzung ins deutsche Recht zeigen.

Die objektive und verlässliche Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sei unerlässlich für die Feststellung, ob die wöchentliche Höchstarbeitszeit einschließlich der Überstunden sowie die täglichen und wöchent­lichen Ruhezeiten eingehalten worden sind, schreibt der EuGH in seiner Pressemeldung. Denn nur so könnten die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Arbeitszeitricht­linie verliehenen Arbeitnehmerrechte durchgesetzt und ein besserer Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer sichergestellt werden. Eine bloße Erfassung der Überstunden reiche dafür nicht aus.

EU-Mitgliedstaaten müssen eigene Regelungen finden

Daher müssen, so der EuGH weiter, die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten, „ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“.

Für vorschnelle Maßnahmen besteht derzeit allerdings kein Anlass. Denn der EuGH schreibt abschließend in seiner Pressemeldung: „Es obliegt den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.“ Darüber, was für die öffentlichen Apotheken sinnvoll und machbar ist, wird mit Sicherheit noch diskutiert werden. |

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Kein Schnellschuss

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