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- AZ 27/2019
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Gesundheitspolitik
5000 Euro Geldbuße
az | Das Berufsgericht für Heilberufe in Berlin hat kürzlich gegen einen Berliner Apotheker, der Ein-Euro-Gutscheine ausgab, eine Geldbuße von 5000 Euro verhängt. In der letzten AZ wurde irrtümlich berichtet, die Geldbuße habe 50.000 Euro betragen.
Der Apotheker war bereits im April 2013 wegen des Auslobens von Wertgutscheinen für das Einlösen von Rezepten vom Berufsgericht verurteilt worden. Im August und September 2013 warb er jedoch erneut mit einem Rx-Bonus, diesmal nur für Kundenkarteninhaber. Damit wollte er offensichtlich die Mitte August 2013 in Kraft getretene Änderung von § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) umgehen, mit der die von den Gerichten angenommene wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsgrenze von Zuwendungen auf Null gesetzt wurde. Daraufhin wurde die Apothekerkammer wieder aktiv, was nun zur erneuten Verurteilung des Apothekers führte. |
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