Gesundheitspolitik

Mehr Zeit für Nachrüstung?

FAZ: zertifizierte Kassensysteme erst ab 1. Oktober 2020

BERLIN (ks) | Damit den Steuer­behörden kein Geld mehr durch manipulierte Kassensysteme entgeht, müssen elektronische Aufzeichnungssysteme wie Regis­trier­kassen zum Schutz vor nachträglicher Manipulation ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Wie streng die Aufsicht diesen Stichtag sehen wird, ist derzeit unklar.

Das Ende 2016 erlassene Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sieht vor, dass grundsätzlich jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. „So sollen Veränderungen oder Löschungen von ­digitalen Grundaufzeichnungen und damit Steuerbetrug verhindert werden“, erklärt das Bundesfinanzministerium (BMF). Später nicht mehr zu erkennende nachträgliche Löschungen von Umsätzen sollen also nicht mehr möglich sein. Welches Aufzeichnungssystem eingesetzt wird und welcher Art die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung ist, ist dem Finanzamt grundsätzlich bis zum 31. Januar 2020 mitzuteilen. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.

Vor Kurzem meldete nun die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, dass den Betroffenen mehr Zeit gewährt werden solle: Das BMF habe Ende Juni eine „Nichtbeanstandungsregelung“ angekündigt, die bis zum 30. September 2020 reichen soll. „In Erwartung, dass alle Beteiligten sich weiterhin um eine zeitgerechte Erfüllung der gesetz­lichen Voraussetzungen bemühen, werde ich den obersten Finanzbehörden der Länder ein entsprechendes Schreiben des Ministeriums zur Abstimmung vorlegen“, zitiert die FAZ ein Schreiben des zuständigen BMF-Abteilungsleiters an mehrere Verbände.

Auf Nachfrage von DAZ.online drückt sich eine Sprecherin des BMF etwas vorsichtiger aus: „Sollten nicht alle technischen Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2019 umgesetzt werden können, wird das BMF in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und den obersten Finanzbehörden der Länder angemessene Lösungen für die jeweils Betroffenen finden.“

Sagen lässt sich wohl: Dem Ministerium ist bewusst, dass eine fristgerechte Nachrüstung für alle Betroffenen nicht einfach sein wird. Eine knallharte Verfolgung von Verstößen gegen die neuen Vor­gaben gleich zu Beginn des neuen Jahres dürfte daher nicht zu erwarten sein. |

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