Gesundheitspolitik

FDP für Rx-Boni bis 10 Euro

Positionspapier: Mehr Versand durch Vor-Ort-Apotheken

TRAUNSTEIN (cha) | Die FDP arbeitet weiterhin eifrig daran, nicht mehr als „Apothekerpartei“ wahrgenommen zu werden. So fordert sie in ihrem aktuellen Positionspapier einen Korridor für Rx-Boni von bis zu 10 Euro.

„Insgesamt können wir uns mehr wettbewerbliche Elemente vorstellen. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir dadurch die inhabergeführten Vor-Ort-Apotheken in Deutschland stärken“, stellt die FDP in ihrem Positionspapier fest. Zwar lehnt sie das Rx-Versand­verbot ab mit der etwas dünnen Begründung: „Dafür gibt es keinen sachlichen Grund.“ Sie fordert aber „faire Rahmenbedingungen zwischen inländischen Apotheken und in- und ausländischen Versandapotheken“. Dazu will sie auch deutschen Mitbewerbern ermöglichen, am Preiswettbewerb teilzunehmen. „So können wir uns einen Korridor für mögliche Boni, z. B. in Höhe der maximalen Zuzahlung, vorstellen, den alle Apotheken anbieten können“, heißt es. Dass die maximale Zuzahlung bei 10 Euro und damit deutlich über dem gesamten Packungs­honorar liegt, wird allerdings nicht erwähnt.

Weiterhin geht das Papier auf die für 2020 geplante Einführung des elektronischen Rezepts ein. Um dem verschärften Wettbewerb zu begegnen, sollten nach Ansicht der FDP „mehr inländische Apotheken in den Versandhandel einsteigen“ als die bisher aktiven ca. 150 Betriebe. Dann könnten „Abholtermine und umfangreiche Beratungsgespräche“ besser geplant werden – warum das so ist, wird jedoch nicht näher erläutert.

Festhalten will die FDP am Zuweisungsverbot, zudem sollen die Vor-Ort-Apotheken den Botendienst generell anbieten dürfen.

Beratung soll besser honoriert werden

„Für uns ist der Apotheker in erster Linie ein Heilberuf“ – deshalb will die FDP zur Stärkung der inhabergeführten Apotheke vor Ort Beratungsleistungen differenzierter vergüten. Die Apothekenvergütung müsse „auf der Basis von wissenschaftlich ermittelten und nach­vollziehbaren Daten neu geordnet werden“. Dabei soll die bisherige Mischkalkulation mit einheitlichen Festzuschlägen aufgegeben werden, stattdessen sollen aufwendige Beratungen gegenüber einfachen Medikamentenabgaben ohne wesentliche Beratungsleistungen besser vergütet werden. Das stärke die kleinen Vor-Ort-Apotheken. |

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