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- AZ 32-33/2019
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Gesundheitspolitik
Besser nur Wirkstoffe verordnen
Im generischen Markt müssen Apotheken nun eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abgeben. Dabei darf der Abgabepreis eines namentlich verordneten Arzneimittels nicht überschritten werden („Preisanker“). Doch angesichts von Lieferengpässen können diese Anforderungen nicht immer erfüllt werden – dann muss Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden. Verschiedene KVen, etwa in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen, raten den Ärzten daher gleich zur Wirkstoffverordnung. Dies sei die „beste Möglichkeit Rückfragen zu vermeiden“, erklärt die KV Sachsen. |
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