Gesundheitspolitik

Pflicht oder Kür?

Ärzteschaft diskutiert über das E-Rezept

TRAUNSTEIN (cha) | Dass das elektronische Rezept kommt, steht mittlerweile fest. Doch inwieweit sind die Ärzte dann auch verpflichtet, E-Rezepte auszustellen? Werden sie am Ende den Erfolg der elektronischen Verordnung behindern? KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel nimmt der Diskussion die Schärfe.

„Ärzte sind künftig nicht verpflichtet, Rezepte elektronisch auszustellen. Vielmehr sollen sie unter Berücksichtigung des individuellen Patientenwunsches die geeignete Rezeptform wählen“, schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer Website und beruft sich dabei auf das Bundesgesundheitsministerium. Zwar geht KBV-Vorstandsmitglied Kriedel davon aus, dass sich das E-Rezept früher oder später durchsetzen wird. Allerdings seien die Voraussetzungen dazu in keiner Weise geschaffen. „Wir werden auch weiterhin das Papierrezept brauchen. Dazu gibt es viele Anwendungen, viele Bereiche – das ist zum Beispiel der Hausbesuch, es ist der Notfall, es ist der Heimbesuch – alles Bereiche, die noch nicht geregelt sind“, teilt Kriedel per Videobotschaft mit.

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht das erwartungsgemäß ganz anders. „Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist das elektronische Rezept eine Pflichtanwendung – auch für Ärzte“, betont sie gegenüber der „Ärzte Zeitung“.

Wenig Vertrauen in die Innovationsfreudigkeit der Ärzte hat auch die gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Maria Klein-Schmeink. Laut Handelsblatt äußerte sie: „Wenn Ärzte selbst über die Rezeptform entscheiden sollen, dann wird es noch hundert Jahre dauern, bis das elektronische Rezept flächendeckend zur Verfügung steht.“ |

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