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- AZ 36/2019
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Gesundheitspolitik
Der Dreiklang der ABDA
Kein Dementi auf die Frage: Ließ sich die Standesvertretung den Verzicht auf das Rx-Versandverbot abkaufen?
Der Verdacht, dass sich die ABDA den Verzicht auf das Rx-Versandverbot mit höheren Honoraren abkaufen ließ, steht schon länger im Raum. Verstärkt wird er dadurch, dass sich in den jüngst veröffentlichten Vermerken des Bundesministeriums für Wirtschaft folgende Formulierung findet: „Es ist mit weiteren finanziellen Zuwendungen für die Apotheken zu rechnen, um die Zustimmung zum Erhalt des Versandhandels zu erreichen.“ DAZ.online wollte genauer wissen, was dahintersteckt, und wandte sich mit folgenden Fragen an die ABDA: Haben die Honorar-Anpassungen und die geplante Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen wirklich dafür gesorgt, dass man das Rx-Versandverbot in die hinteren Forderungsreihen stellt? Hatte die ABDA überhaupt jemals die Chance, zwischen dem Verbot und den Honorar-Erhöhungen zu entscheiden? Oder wurde sie von Spahn vor vollendete Tatsachen gestellt?
Wer erwartet hatte, dass darauf konkrete Antworten kommen, sah sich allerdings enttäuscht. ABDA-Sprecher Dr. Reiner Kern beantwortete keine einzige der konkreten Fragen, sondern gab ein allgemeines berufspolitisches Statement ab: Die ABDA verfolge für die Apothekerschaft seit Jahren einen Dreiklang an Zielsetzungen – ordnungspolitische Stabilität, wirtschaftliche Fortschritte und eine bessere fachlich-pharmazeutische Perspektive für Apotheker beziehungsweise Apotheken im Gesundheitswesen. Dieser Dreiklang werde auch im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum VOASG verfolgt. Nach dem EuGH-Urteil habe die Apothekerschaft intensivst fast zwei Jahre für ein Rx-Versandverbot als beste Lösung zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit gekämpft. Da sich weder die Mitglieder der Bundesregierung auf ein solches Verbot verständigen noch die Parlamentarier, die für ein Rx-Versandverbot waren, eine parlamentarische Mehrheit dafür herstellen konnten, habe man andere Wege zur Herstellung einer weitgehenden Gleichpreisigkeit suchen müssen, die nun über eine sozialrechtliche Absicherung führen sollen. Was die wirtschaftliche Dimension angehe, gebe es mit der geplanten Aufstockung beim Nacht- und Notdienstfonds und der verbesserten Honorierung der BtM-Dokumentation einen Fortschritt. Was die fachlich-pharmazeutische Dimension angehe, werde nun der langjährigen Forderung nach Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen im Rahmen des VOASG nachgekommen.
Fazit: Ein Dementi sieht anders aus. Vielmehr trägt diese Stellungnahme dazu bei, den Verdacht zu erhärten, dass die ABDA sich den Verzicht auf das Rx-Versandverbot tatsächlich abkaufen ließ. |
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