Gesundheitspolitik

Amazon-Apotheker im Behörden-Visier

BERLIN (ks) | Die Datenschutzbehörde NRW prüft derzeit Versandapotheken, die über den Amazon Marketplace rezeptfreie Arzneimittel verkaufen.

Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) sowie die Anwaltskanzlei Zirngibl, die dem BVDVA rechtsberatend zur Seite steht, informieren derzeit auf ihren Webseiten, dass Versandapotheken in Nordrhein-Westfalen in den letzten Wochen Post von der Landes­beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW) ­erhalten haben. Die Behörde verlange von ihnen Auskunft zum Verkauf von rezeptfreien Medikamenten auf der Handelsplattform Amazon Marketplace.

Das LDI bestätigte dies gegenüber der AZ: „Wir führen diese stichprobenartigen Überprüfungen als unabhängige Datenschutz-Aufsichtsbehörde durch.“ Ein Anlass für die datenschutzrechtlichen Überprüfungen sei das im März 2018 ergangene Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau. Dieses hatte erstinstanzlich entschieden, dass der Vertrieb apothekenpflichtiger Medikamente über den Amazon Marketplace wegen der Verletzung von datenschutzrechtlichen Vorschriften unzulässig sei, solange nicht sichergestellt werde, dass der Kunde beim Bestellvorgang seine ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erteile. Dieses Urteil hatte der Münchener Apotheker Dr. Hermann Vogel jr. in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren gegen einen Versandapotheker erwirkt. Dagegen hat der unterlegene Versandapotheker Berufung eingelegt.

OLG verhandelt diese Woche

In einem anderen Gerichtsverfahren, ebenfalls von Vogel gegen einen Versandapotheker in Sachsen-Anhalt geführt, hatte das Landgericht Magdeburg die Klage dagegen abgewiesen. Hier hielt man den Münchener Apotheker mit Blick auf seine datenschutzrechtlichen Rügen bereits für nicht klagebefugt. Diese Woche Dienstag wird sich das Oberlandesgericht Naumburg gleich mit beiden Fällen be­fassen und die Berufungen verhandeln. Wie die Entscheidung ausfällt, ist noch nicht absehbar – und der Weg zum Bundesgerichtshof steht anschließend beiden Seiten offen.

Warum das LDI NRW gerade jetzt tätig wird, ist unklar. Nähere ­Auskünfte will die Behörde erst geben, wenn die Überprüfung ­beendet und ausgewertet ist.

Die Versandapotheken sind alarmiert. Rechtsanwalt Dr. S. Dennis Engbrink sieht durch das Vorgehen der Datenschutzbehörde das Vertriebsmodell von Versandapotheken gefährdet, die auf Internetplattformen apothekenpflichtige Produkte verkaufen. Er rät betroffenen Apothekern, sich insbesondere vor einer Antwort auf ein Auskunftsverlangen der Datenschutzbehörde juristisch beraten zu lassen. |

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