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Gesundheitspolitik
Neue Aufgaben erfordern mehr Geld
Gleich zu Beginn seines Lageberichts stellte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) klar, dass das Rx-Versandverbot zwar der effektivste Weg zur Wiedererlangung der Gleichpreisigkeit sei – aber politisch nicht umsetzbar. Der nun vorliegende Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) ist auch für Becker „keine Ideallösung“. Gemessen an den heutigen Marktbedingungen bringe er aber erhebliche Verbesserungen für die Apotheken. Den jüngsten Impuls aus dem Bundesrat für das Rx-Versandverbot, will Becker nicht zu hoch werten: Der Beschluss habe nur empfehlenden Charakter. Und so betonte der DAV-Chef am vergangenen Mittwoch anlässlich der Expopharm-Eröffnung die guten Seiten des VOASG.
Immerhin solle es erstmals seit Oktober 2016 wieder für GKV-Patienten einheitliche Apothekenabgabepreise geben. Zwar hätte man gerne die Preisbindung im Arzneimittelgesetz behalten. „Die Politik hat uns aber klar signalisiert, dass die Streichung der betreffenden Passage zwingend erforderlich ist, um das schon seit Jahren anhängige EU-Vertragsverletzungsverfahren zu beenden. Nur so haben wir eine Chance, dass die EU-Kommission der Verankerung des Boni-Verbots im SGB V zustimmt.“
Dienstleistungen: 150 Mio. Euro sind nicht genug
Vor allem aber freut sich Becker, dass mit dem VOASG endlich die von den Apothekern lang geforderte Rechtsgrundlage für honorierte pharmazeutische Dienstleistungen geschaffen werden soll. Allerdings: Die hierfür bisher eingeplanten 150 Millionen Euro pro Jahr seien bei Weitem nicht ausreichend. Auch müsse das Finanzierungssystem noch näher geregelt und eine Dynamisierung, die an die Morbidität der Patienten gekoppelt ist, vorgesehen werden.
Becker sieht überdies die geplanten Modellprojekte zu Grippeimpfungen in der Apotheke als „weitere Chance, die Gesundheitsversorgung der Menschen zu verbessern und dabei gleichzeitig das Profil der Vor-Ort-Apotheke zu schärfen“. Der DAV-Chef: „Wir Apotheker sind bereit und nehmen diese Herausforderung an!“ Wichtigste Voraussetzung für das Gelingen sei aber, die Vereinbarung mit den jeweiligen Landesapothekerverbänden zu schließen, damit die Teilnahme allen Apotheken in der Region offensteht.
Weiterhin stellte Becker das Bekanntnis zur freien Apothekenwahl bei der Einführung des E-Rezeptes positiv heraus. Ebenso das Verbot automatisierter Ausgabestationen – wenngleich hier unbedingt noch der Versandhandel einbezogen werden müsse. Auch die geplanten Neuregelungen in den Bereichen Botendienste, Temperaturkontrollen im Versandhandel und ärztliche Wiederholungsverordnungen begrüßte Becker.
Becker warb zudem für die Aktivitäten der ABDA in Sachen E-Rezept. Er erinnerte daran, dass die Apotheker die Einrichtung des E-Rezeptes in der Gematik federführend begleiten. Mit Blick auf die E-Rezept-Tätigkeiten von Krankenkassen und Versendern erklärte Becker: „Wir sind die einzigen, die das E-Rezept eng an den Vorgaben der Telematikinfrastruktur entwickeln. Unsere Lösung ist mit der TI kompatibel und kann nach erfolgreicher Erprobung in diese überführt werden.“ Geplant sei, dass im November die ersten E-Rezept-Codes über die DAV-App versendet werden.
Nicht zuletzt forderte Becker die Politik auf, beim Thema Lieferengpässe aktiv zu werden. |
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