Gesundheitspolitik

Kölner Apotheke zieht vor Gericht

BERLIN (ks/dpa) | Der Kölner Apotheker, der wegen toxischer Glucose-Mischungen seine drei Apotheken schließen musste, geht hier­gegen jetzt per Eilantrag vor.

Nach dem durch einen verunreinigten Glucosetoleranz-Test ver­ursachten tragischen Tod einer Schwangeren und ihres per Not-Kaiserschnitt geborenen Babys in Köln, dauern die Ermittlungen an. Mittlerweile haben die Ermittler in einem Tütchen einer weiteren Patientin Spuren der toxischen Substanz festgestellt. Dabei handele es sich nur um sehr geringe Spuren, „die bei einer Einnahme offenbar nicht gesundheitsschädigend gewesen wären“, erklärte am vergangenen Mittwoch ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln. Die Patientin hatte das Tütchen nach einem Aufruf der Behörden abgegeben. Der Inhalt war dann vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Köln untersucht worden. Weitere Personen hätten sich auf den Aufruf nicht gemeldet. Um welche toxische Substanz es sich genau handelt, wollten die Behörden aus ermittlungstaktischen Gründen bisher nicht sagen. Indessen erklärten vergangene Woche im Gesundheitsausschuss des NRW-Landtags Vertreter des Gesundheitsministeriums, die giftige Substanz müsse in der Apotheke in die Glucose­tüten gelangt sein. Die Lieferkette könne ausgeschlossen werden.

Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben in alle Richtungen. Derzeit würden Beweismittel ausgewertet und Zeugen vernommen. Hinweise, dass in der betreffenden Apotheke gelagerte Glucose in anderen Apotheken verkauft worden wäre, liegen der Behörde derzeit nicht vor.

Am 26. September hatten das Land und die Bezirksregierung die Schlie­ßung der Kölner Heilig Geist Apotheke und der zwei weiteren zum Filialverbund gehörenden Apotheken angeordnet. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte im Ausschuss des Landtags: „Wir prüfen jeden Tag, ob es eine neue Lage gibt.“ Solange Vorsatz bei der Vergiftung der Glucose-­Mischungen nicht ausgeschlossen werden könne, habe der Patienten- und Gesundheitsschutz „absoluten Vorrang“. Ob die Komplettschließung wirklich gerechtfertigt ist oder nicht auch ein Verbot, Rezepturen herzustellen und zu vertreiben, ausgereicht hätte, wird nun auch das Verwaltungsgericht Köln beschäftigen. Der betroffene Apothekeninhaber will die Wiederer­öffnung durchsetzen und hat letzte Woche eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt beantragt. |

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