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Wirtschaft
Mehr Zeit für Kassennachrüstung
BMF verlängert bis 30.09.2020
cha | Eigentlich müssten nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen alle Registrierkassen ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, um Veränderungen oder Löschungen z. B. von Umsätzen und damit Steuerbetrug zu verhindern. Dass dafür die technischen Voraussetzungen fehlen und dieser Termin deshalb vermutlich verschoben wird, hat sich schon seit Längerem angedeutet. Nun hat das Bundesministerium der Finanzen gegenüber der AZ bestätigt, dass die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder am 25. September einen entsprechenden Beschluss gefasst haben. Dieser Nichtbeanstandungserlass sieht Folgendes vor: „Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme wird es nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30. September 2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.“ |
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