- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 51/2019
- Bundesratsinitiative ...
Gesundheitspolitik
Bundesratsinitiative angekündigt
Weitere Maßnahmen zu Engpässen gefordert
Pünktlich zur 1. Lesung des mit einem Engpass-Maßnahmen-Paket gespickten Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes im Bundestag, erinnerte Bätzing-Lichtenthäler an die Vorschläge und Prüfbitten der Länder zu Engpässen, die diese bereits 2018 bei der Gesundheitsministerkonferenz und in den Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung und zum Apotheken-Stärkungsgesetz vorgebracht haben. Sie seien bislang „gänzlich unberücksichtigt geblieben“. Gefordert hatten die Länder u. a., bei der Vergabe von Rabattverträgen künftig Hersteller zu bevorzugen, die in Europa produzieren, sowie auf die Mehrfach- statt die Exklusivvergabe zu setzen. Bätzing-Lichtenthäler betonte: „Die bislang von der Bundesregierung entwickelten Aktivitäten zur Bekämpfung von Lieferengpässen reichen aus meiner Sicht bei Weitem nicht aus, um das Grundrecht einer ausreichenden und guten Versorgung mit Arzneimitteln für Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.“ Deshalb werde Rheinland-Pfalz im Januar 2020 eine Initiative in den Bundesrat einbringen, die den Bund in die Pflicht nehmen soll, endlich tätig zu werden. Dabei sollen in einem ersten Schritt die Hintergründe von Lieferengpässen genau analysiert werden. „Es gibt unterschiedliche Gründe, die genannt werden. Wir müssen aber sicher wissen, woran es liegt, um zielgerichtet und wirksam Gegenmaßnahmen zu ergreifen“, so Bätzing-Lichtenthäler. Sie gehe davon aus, dass sich weitere Länder dieser Initiative anschließen werden.
Froese: Rabattverträge auf breitere Basis stellen
In Schleswig-Holstein zeigten indessen Apothekerverband und Kassenärztliche Vereinigung (KV) in einer Pressemitteilung die praktischen Probleme der Engpässe in Offizin und Praxis und die Folgen für Patienten auf. Für Verbandschef Peter Froese und KV-Chefin Monika Schliffke muss es nun darum gehen, mehr Flexibilität und weniger Regulierung zu erreichen. Zum Beispiel bei Rabattverträgen: „Mindestziel muss sein, dass die Apotheken die Vorgaben der Rabattverträge bei Lieferengpässen nicht mehr erfüllen müssen“, sagt Froese. Zugleich weist er auf die steigende Retaxationsgefahr hin – hier müsse es für die Apotheken Verlässlichkeit für das Abweichen von Regeln geben. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.