Gesundheitspolitik

Impfpflicht ab März 2020

Auch Wiederholungrezepte werden möglich

BERLIN (ks) | Die Masernimpfung in Schulen, Kitas und anderen Gemeinschaftseinrichtungen wird zur Pflicht. Das vom Bundesrat gebilligte Masernschutzgesetz regelt überdies Wieder­holungsrezepte und Grippe­impfungen in Apotheken.

Auch wenn die Länder im Vorfeld viel Kritik geübt hatten – kurz vor Weihnachten stimmten sie dem Masernschutzgesetz von Minister Jens Spahn zu. Ab dem 1. März 2020 müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, wenn sie sie in einer Kita oder Schule anmelden. Anderenfalls drohen Sanktionen. Von der Impfpflicht erfasst sind unter anderem auch Beschäftigte im medizinischen Bereich – allerdings kein Apothekenpersonal.

Mit dem Gesetz wird überdies das Wiederholungsrezept eingeführt. Es ermöglicht Ärzten, eine Verordnung auszustellen, die Apotheken eine bis zu dreimal wiederholte Abgabe eines Arzneimittels erlaubt. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, dass Apotheken Grippeimpfungen im Rahmen von regionalen Modellprojekten anbieten. „Wir wollen dazu beitragen, dass mehr Menschen in Deutschland gegen Grippe geimpft werden. Apotheken sind niedrigschwellige Anlaufstellen für Millionen Menschen, die kompetente Gesundheitsberatung vor Ort suchen“, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt nach dem Bundesrats­beschluss. „Was in Amerika oder Frankreich möglich ist, kann auch hierzulande funktionieren.“ Regionale Modellprojekte sind für Schmidt der richtige Weg, um die neue Aufgabe und ihr Ziel, mehr Menschen für eine Impfung zu erreichen, auszuprobieren. |

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