Gesundheitspolitik

PTA-Reform kommt 2023

Bundesrat sieht dennoch weiteren Änderungsbedarf

BERLIN (ks) | Zur Erleichterung der Bundesapothekerkammer hat das Bundesratsplenum am 20. Dezember die PTA-Reform passieren lassen. Es fasste jedoch eine begleitende Entschließung.

Die Reform soll das PTA-Berufsbild modernisieren und die Ausbildung an die geänderten Anforderungen im Apothekenalltag an­passen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Beratungskompetenz. Deshalb weitet das Gesetz insbesondere die Arzneimittel­kunde während der zweieinhalbjährigen Ausbildung deutlich aus. Zudem sollen erfahrene PTAs unter bestimmten Voraussetzungen mehr Verantwortung im Apothekenbetrieb übernehmen können.

Obwohl die Länder in ihrer ersten Stellungnahme eine Verlängerung gefordert hatten, bleibt es bei einer zweijährigen Ausbildung in der Schule und einem halben Jahr in der Apotheke – so hatte es auch die ABDA gefordert.

In einer begleitenden Entschließung macht der Bundesrat aber deutlich, dass er trotz seiner Zustimmung weiterhin Änderungsbedarf bei der PTA-Ausbildung sieht. Hierzu gehört seiner Ansicht nach die Abschaffung des Schulgeldes. Kritik übt er auch an der vorgenommenen Kompetenzerweiterung. Diese sei zwar grundsätzlich notwendig. Die beschlossenen neuen Ausbildungsbedingungen seien jedoch nicht geeignet, um den angehenden PTAs tatsächlich die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln. Die Bundesregierung solle die Kom­pe­tenzerweiterung und damit verbundenen Ausbildungsbedingungen deshalb vor Inkrafttreten des Gesetzes noch einmal überprüfen. Das Gesetz soll überwiegend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. |

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