Gesundheitspolitik

E-Rezept startet 2020 in Österreich

Eingesparte Gelder sollen Beratungsdienstleistungen in Apotheken finanzieren

TRAUNSTEIN (cha) | Die Einführung des elektronischen Rezepts hat bei Gesundheitsminister Spahn hohe Priorität. Doch während in Deutschland immer noch geplant wird, hat Österreich bereits Nägel mit Köpfen gemacht: Ab April 2020 wird das E-Rezept in zwei Pilotregionen in Kärnten und bis Mai 2022 flächendeckend im ganzen Land eingeführt.

In Österreich werden jährlich 60 Millionen Rezepte ausgestellt, das sei ein Berg so hoch wie der Kilimandscharo (5895 m), so der Vorstandsvorsitzende des Hauptverbandes der österreichischen Sozial­versicherungsträger Dr. Alexander Biach bei der Pressekonferenz zur Einführung des E-Rezepts. Dieser Papierberg soll nun auf Großglockner-Höhe reduziert werden. Darauf haben sich der Hauptverband, die Österreichische Ärztekammer und die Österreichische Apothekerkammer geeinigt.

Wie das österreichische E-Rezept funktioniert, wurde bei der Vorstellung folgendermaßen geschildert: Der Arzt erstellt das E-Rezept im E-Card-System mithilfe seiner Software. Das elektronische Rezept ist damit im E-Card-System gespeichert. Auf Wunsch erhalten die Patienten einen Code elektronisch auf ihr Handy oder auch einen Ausdruck des E-Rezeptes, auf dem ebenfalls ein Code aufgedruckt ist. In der Apotheke wird dieser Code gescannt und das E-Rezept aus dem E-Card-System abgerufen. Das E-Rezept kann durch Stecken der E-card in der Apotheke auch ohne Code abgerufen werden. Danach speichert der Apotheker die Einlösung des Rezeptes im E-Card-System und rechnet die E-Rezepte elektronisch mit der Sozialversicherung ab. Die Patienten können über das Portal der Sozialversicherung www.meinesv.at bzw. über eine App ihre E-Rezepte elektronisch abrufen und haben damit eine komplette Übersicht über ihre Verordnungen.

Viele Vorteile für Apotheken

Die österreichischen Apotheker sehen vor allem folgende Vorteile:

  • Die Daten für die Erfassung der Abgabe und für die Abrechnung sind elektronisch verfügbar.
  • Das E-Rezept ist fälschungssicher, kann nicht kopiert und damit nicht mehrmals eingelöst werden.
  • Ein E-Rezept kann nicht manipuliert werden (Ausstellungs­datum, Verordnungsdaten etc.).
  • Die Anzahl der zu lagernden Rezeptbelege wird mit dem E-Rezept deutlich reduziert.

Mag. pharm. Christian Wurstbauer, Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer, begrüßt die Einführung als weiteren wichtigen Schritt im Rahmen der Digitalisierung von Prozessen innerhalb des Gesundheitssystems. „Die österreichischen Apotheken gestalten diesen Modernisierungsschritt gerne mit und investieren in die notwendige technische Ausstattung. Gleichzeitig erwarten sich die Apothekerinnen und Apotheker, dass die durch Effizienzsteigerung lukrierten finanziellen Mittel für die Patientinnen und Patienten eingesetzt werden, um Beratungsdienstleistungen für die Arzneimittel-Sicherheit und Behandlungsqualität in den Apotheken zu finanzieren.“

3 Millionen Euro für Ärzte

Nach Presseberichten sollen drei Mio. Euro als Anschubfinanzierung und Pauschalvergütung für die Wartung ausgeschüttet werden. Diese sind allerdings laut der verantwortlichen Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsges.m.b.H. nur für die Ärzte gedacht. Für die Apotheker sei eine eigenständige finanzielle Förderung zu den EDV-Wartungskosten vorgesehen, die sowohl E-Medikation als auch E-Rezept umfasse und bereits laufend zur Auszahlung gelange. |

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