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DAZ aktuell
Eine Gelddruckmaschine darf es nicht geben
Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes
„Neues Jahr, bekannte Themen“ wird es in den ersten Monaten 2019 heißen. Der Referentenentwurf eines „Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) und die Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) halten für Apotheken wie Krankenkassen genügend Diskussionsstoff parat. Aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung darf dieses Gesetz nicht dazu benutzt werden, lediglich die Rosinen aus dem Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) von 2017 herauszupicken. Die Gefahr besteht! So z. B. beim Nacht- und Notdienst. Aus Sicht der Krankenkassen ist dabei eine bessere Vergütung jener Apotheken sinnvoll, die für die Versorgung notwendig sind. Dieses Ziel muss aber über eine Umverteilung erreicht werden und nicht mit „frischem“ Geld der GKV-Beitragszahler. Außerdem bin ich sehr skeptisch, ob die mit der neuen Finanzierungssystematik bei Zytostatika verbundenen erheblichen Mehrausgaben – die mit 470 Mio. Euro deutlich über der BMG-Schätzung liegen werden – tatsächlich wie geplant durch Rabattverträge kompensiert werden können. Dagegen wurden die im BMWi-Gutachten für diesen Versorgungsbereich festgestellten Wirtschaftlichkeitsreserven außer Acht gelassen. Das ist nicht nachvollziehbar. Mit Stirnrunzeln betrachte ich ebenfalls den Plan des Gesetzgebers, dass Krankenkassen über einen Aufschlag neue Dienstleistungen in der Apotheke vergüten sollen. Hier werden wir überbordende Wunschträume der Apotheker sicherlich einfangen müssen. Gerne reden wir über solche Leistungen, die für eine moderne Patientenversorgung sinnvoll sind.“ |
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