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Graue bekräftigt Warnung
„Nicht von Schalmeienklängen einfangen lassen“
Graue hatte in seiner ersten Reaktion das Bild des Menetekels als Warnung vor drohendem Unheil benutzt (siehe AZ 2018, Nr. 51, Seite 8). Nun legte er nach. In einem Beitrag für den Internetauftritt des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums (NARZ) berichtet der Journalist Jürgen R. Draxler über ein Gespräch mit Graue. Darin habe Graue erklärt, er wolle seinen Verweis auf ein Menetekel als Warnung verstanden wissen, Spahns „Danaergeschenk“ in Gestalt eines Bonideckels für ausländische Versender zu akzeptieren. Denn „diesen Vorschlag hat Spahn, wie er in der Mitgliederversammlung konzedierte, nicht juristisch abklären lassen. Das ist keinesfalls rechtssicher. Sollte auch nur ein Apotheker in Deutschland dagegen klagen, droht am Ende die Arzneimittelpreisverordnung zu fallen“, so Graue.
Außerdem werde es dann unmöglich, den EuGH mit dem Ziel anzurufen, den früheren Rechtszustand wiederherzustellen. Auch deshalb sei es angeraten, zumindest „diesen Teil des Angebots von Spahn abzulehnen“. In diesem Zusammenhang habe Graue auch beklagt, dass die Bundesregierung die Folgen des EuGH-Urteils seit zwei Jahren in Kauf nehme. Damit füge sie dem Standort Deutschland wirtschaftlichen Schaden zu und zeige sich am Wohl von Patienten und Verbrauchern wenig interessiert. Doch habe Graue auch eingeräumt, dass nicht alle Vorschläge Spahns abzulehnen seien. Als positiv werte Graue das Verbot des Makelns von E-Rezepten, die Bekräftigung des Zuweisungsverbots und das zusätzliche Honorarvolumen. Allerdings seien dies nur Absichtserklärungen, die noch nicht valide abgesichert seien. Als Graues Fazit wird in dem Beitrag herausgestellt: „Niemand soll sich von den Schalmeienklängen einfangen lassen.“ |
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