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Medikationsanalyse ja, Wundversorgung nein
BAK nennt pharmazeutische Dienstleistungen, die für eine Vergütung infrage kommen
Es geht laut Kiefer nicht darum, Geld an sich selbst zu verteilen, sondern Eckpunkte und Qualitätskriterien zu definieren. Und das könne niemand besser als die BAK, so Kiefer. So habe die BAK bereits pharmazeutische Dienstleistungen bewertet und kategorisiert. Aktuell definiere man Prozesse – das Ganze sei ein lernender Prozess. Außerdem beschäftige man sich auch mit der Frage, wie man die Kostenträger einbinden könne. „Das ist ein Dienst an der Gesellschaft, der nicht verschenkt werden darf“, so der BAK-Präsident.
Dienstleistung darf nicht über Fixum abgegolten sein
Kiefer wurde dann etwas konkreter, um welche Dienstleistungen es letztlich gehen könnte und um welche nicht: So ist es beispielsweise nach Ansicht der BAK nicht sinnvoll, etwas zu beschließen, das in der Fläche nicht umsetzbar ist. Außerdem darf die Dienstleistung nicht bereits jetzt über das Fixum abgegolten sein und sie muss dem Patienten nutzen. Die Kriterien zur Nutzenbewertung, die der Gemeinsame Bundesausschuss bei Arzneimitteln heranzieht, sind allerdings laut Kiefer hier nicht geeignet. Grundlage müssten die Ergebnisse der Modellprojekte sein. Weiter muss gewährleistet sein, dass das Ganze rechtssicher und mit der Apothekenbetriebsordnung vereinbar ist. Und zuletzt muss die Leistung anhand von objektivierbaren Kriterien für die Kasse überprüfbar sein.
Ein Beispiel, das diese Kriterien erfüllt, ist die Medikationsanalyse. Die stehe im Mittelpunkt, so Kiefer. „Die Zeit der Modellprojekte ist hier vorbei“, sagte der BAK-Präsident. „Die Medikationsanalyse muss eine Regelleistung werden, auf die jeder einen Anspruch hat und die nicht mehr nur vom guten Willen der jeweiligen Akteure abhängen darf.“
Auch sei ein Pflegekonzept denkbar, zum Beispiel ein Einschreibemodell, bei dem teilnehmende Patienten einen Anspruch auf eine Lieferung nach Hause haben. Ebenso vorstellbar als vergütete und abrechenbare Dienstleistung seien das Gebrauchsfertigmachen von Arzneimitteln, zum Beispiel Trockensäften, sowie ein Rückrufmanagement, erklärte der BAK-Präsident.
Was Kiefer in diesem Bereich nicht sieht, ist beispielsweise die Beratung eines Schmerzpatienten, der von einem oralen Schmerzmittel auf ein Schmerzpflaster umgestellt wird. Das sei mit dem Fixaufschlag abgedeckt. Und auch Wundversorgung, wie manche Apotheken sie anbieten, gehöre nicht zu den vergüteten Dienstleistungen, die künftig jede Apotheke anbieten soll, so Kiefer, ebenso wenig wie Aktionstage und Schulungen. |
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