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DAZ aktuell
Organspender bis auf Widerruf
Erster Gesetzentwurf liegt vor
Die fraktionsübergreifende Gruppe schlägt eine „doppelte Widerspruchslösung vor“. Sie würde die bisherige Entscheidungslösung umkehren, nach der Organentnahmen nur bei ausdrücklich erklärtem Ja zulässig sind. Künftig müsste man demnach ausdrücklich seinen Widerspruch erklären und dies in einem neuen zentralen Register speichern. Bei einer möglichen Transplantation würde ein Arzt dort abfragen, ob es eine Erklärung gibt. Ist das nicht der Fall und liegt sonst kein schriftliches Nein vor, soll der nächste Angehörige gefragt werden – aber nicht nach seiner eigenen Entscheidung, sondern ob er einen schriftlichen Widerspruch oder einen Willen des Verstorbenen kennt. Der Gesetzentwurf soll in den Bundestag eingebracht werden, der dann ohne Fraktionszwang über eine Reform entscheiden soll.
Von Patientenschützern und anderen Abgeordneten kam Kritik am Gesetzentwurf. So warnt die Deutsche Stiftung Patientenschutz vor einer Aufgabe der Freiwilligkeit. Die Widerspruchslösung setze darauf, dass die meisten sich nicht mit der Frage beschäftigen, sagte Vorstand Eugen Brysch der dpa. |
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