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Künftig in der Apotheke
Hämophilie-Arzneimittel
Viele Arzneimittel, die zur Behandlung von Blutern eingesetzt werden, zum Beispiel Gerinnungsfaktor-Zubereitungen, waren bislang vom einheitlichen Vertriebsweg über die Apotheke ausgenommen. Sie wurden direkt von den Herstellern an spezialisierte Ärzte und Zentren verkauft. Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung soll sich das ändern. Die Ausnahmen vom Vertriebsweg über Apotheken sollen auf Blutzubereitungen beschränkt werden, die aus menschlichem Blut gewonnen werden. Plasmatische und gentechnologisch hergestellte Gerinnungsfaktorzubereitungen sollen dagegen künftig ebenso wie die zunehmend eingesetzten monoklonalen Antikörper den einheitlichen Vertriebsweg über die Apotheke nehmen. Apotheken sollen aber alle relevanten Behandlungsdaten an die verschreibenden Ärzte melden müssen. Letzteres sieht ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vor. Außerdem sollen die Aufzeichnungspflichten künftig nicht nur für Plasmaproteine gelten, sondern für alle Arzneimittel aus diesem Therapiebereich, also auch für Antikörper. Die ABDA begrüßt diese vorgesehene Änderung. |
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