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Steuer- und Sozialrecht: Das ändert sich zum 1. Juli 2019

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Eltern bekommen ab sofort zehn Euro mehr Kindergeld. Für das erste und zweite Kind sind das 204 statt bisher 194 Euro. Für das dritte Kind werden 210 statt 200 Euro überwiesen, und ab dem vierten Kind kommen 235 statt 225 Euro von der Familienkasse. Bei Empfängern von „Hartz IV“ wird die Änderung aber angerechnet – sie haben trotzdem nicht mehr Geld auf ihrem Konto.

  • Anpassungen gibt es auch für die rund 21 Millionen Rentner. Ihre Bezüge erhöhen sich um 3,8 Prozent (West) bzw. 3,91 Prozent (Ost). Das klingt gut, hat aber einen Haken. Experten schätzen, dass ab Juli knapp 50.000 Rentner erstmals steuerpflichtig werden.
  • Die Pfändungsfreigrenzen werden von rund 1133 auf 1179,99 Euro angepasst. Arbeitgeber müssen diesen Wert bei Lohnpfändungen automatisch berücksichtigen.
  • Midijobber, also Angestellte, die mehr als 450 Euro, aber nicht mehr als 850 Euro erhalten, dürfen künftig mehr verdienen. Die Obergrenze wird auf 1300 Euro brutto angepasst. Bis zu diesem Wert zahlen sie reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.

mvdh

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