DAZ aktuell

Pro Generika kritisiert GSAV

Keine Lösung der Lieferengpässe

jb/eda | Am 16. August 2019 trat das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft. Mit ihm sollen u. a. die zunehmenden Lieferengpässe gelöst werden. Doch nach Ansicht von Pro Generika wird das Gesetz diesem Anspruch nicht gerecht.
Foto: Svea Pietschmann

Das GSAV sieht vor, dass die Krankenkassen bei ihren Rabattverträgen künftig „die Vielfalt der Anbieter und die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Versicherten ... berücksichtigen“ sollen. Gesetzlich verankert werden soll das in § 130a Absatz 8 Satz 9 SGB V. Der Branchenverband Pro Generika kritisiert die vorgesehenen Regelungen und betont, dass das Gesetz die Versorgungssicherheit nicht verbessern und vor weiteren Enpässen leider nicht schützen wird. Es bilde nur ab, was in den Rabattverträgen längst stehe: „Der Vorschlag, bei einem Rabattvertrag mindestens drei Hersteller einzubinden und die Versorgungssicherheit dadurch zu stärken, lag auf dem Tisch. Er wurde nicht berücksichtigt. Das Problem der Lieferengpässe wird wohl bestehen bleiben, zum Leidwesen der Patienten“, betont Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer. Eigentlich hätte das GSAV schon im Juli in Kraft treten sollen. Die Prüfung beim Bundespräsidialamt hatte sich etwas hingezogen. Schuld war möglicherweise ein redaktioneller Fehler, der ausgerechnet die bis zum Schluss hoch umstrittene Import-Regelung betrifft. |

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