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BAH fordert grünes E-Rezept
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller gibt Stellungnahme zum Apothekenstärkungsgesetz ab
Der BAH, der vor allem für die Selbstmedikation steht, begrüßt die Intention des Gesetzgebers, durch die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung Sorge zu tragen. Schließlich will er sicher sein, dass es für seine „Waren besonderer Art“ eine kompetente Beratung gibt. Verbesserungsbedarf sieht der Verband jedoch unter anderem beim elektronischen Rezept. Konkret schlägt er vor, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutschen Apothekerverband und GKV-Spitzenverband gesetzlich zu verpflichten, in den Bundesmantelverträgen und im Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V auch für das grüne Rezept und das Privatrezept die Verschreibung in elektronischer Form zu regeln. Das grüne Rezept ist dem BAH seit eh und je eine Herzensangelegenheit – und es darf aus seiner Sicht auch in der Diskussion um das E-Rezept nicht vergessen werden.
GERDA umfasst grünes Rezept
Beim baden-württembergischen E-Rezept-Modellprojekt GERDA, bei dem voraussichtlich im November die ersten elektronischen Verordnungen eingelöst werden können, sind das grüne und das Privat-Rezept übrigens bereits eingeplant. Sie sollen bereits in der ersten Phase verwendet werden können, also wenn die Beteiligten noch gar nicht an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind, sondern zunächst das N-Ident-Verfahren der NGDA genutzt wird.
Gleichpreisigkeit ist essenziell
Was die geplanten Regelungen zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit im VOASG-Entwurf angeht, erklärt der BAH in seiner Stellungnahme, der einheitliche Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel sei essenziell und gehöre zu den „maßgebenden Säulen“ des deutschen GKV-Systems. Eine Vielzahl sozialrechtlicher Instrumentarien zur Erstattung von Arzneimitteln fuße auf dem einheitlichen Hersteller- und Apothekenabgabepreis – etwa die Festbetragsregelung, die gesetzlichen Abschläge der Apotheken und Hersteller, oder die Rabattverträge. Viele Regelungen gälten zudem analog für die PKV. „Selbst eine nur teilweise Lockerung der Arzneimittelpreisbindung hätte erhebliche Konsequenzen und somit eine umfassende Überarbeitung des Sozialrechts zur Folge“, mahnt der BAH. Er plädiert daher für eine gesetzliche Regelung, nach der auch bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an PKV-Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler die in der Arzneimittelpreisverordnung festgesetzten Preisspannen und Preise einzuhalten sind. Wie das konkret geschehen könnte, lässt er allerdings offen. |
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