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Im Visier der Datenschützer
Arzneimittelverkauf bei Amazon
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) sowie die Rechtsanwaltskanzlei Zirngibl, die den BVDVA berät, informieren derzeit darüber, dass Versandapotheken in Nordrhein-Westfalen Post von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) erhalten haben. Die Behörde verlange von ihnen Auskunft zum Verkauf von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten auf Amazon. Laut Rechtsanwalt Dr. S. Dennis Engbrink hält die LDI NRW den Verkauf aus datenschutzrechtlichen Gründen für unzulässig, weil Gesundheitsdaten ohne eine besondere Einwilligung der Kunden verarbeitet würden. Ob der OTC-Verkauf über den Marketplace tatsächlich aus diesem Grund unzulässig ist, beschäftigt derzeit die Gerichte. Die Versandapotheken sind jedoch alarmiert. Rechtsanwalt Engbrink rät den betroffenen Versandapotheken, sich insbesondere vor einer Antwort auf ein sogenanntes Auskunftsverlangen der Datenschutzbehörde juristisch beraten lassen. Sie müssten in Betracht ziehen, ihr Vertriebsmodell im Konfliktfall zu verteidigen und die streitigen Fragen notfalls einer gerichtlichen Klärung zuzuführen. |
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