DAZ aktuell

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt

BMG beschließt Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte – nun sind die Kassen am Zug

BERLIN (ks) | Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird für das Jahr 2020 um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent angehoben. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 28. Oktober über eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Das BMG erklärt dazu: „Gewollte Verbesserungen in der Versorgung, medizinischer Fortschritt und eine höhere Nachfrage nach medizinischer Versorgung in einer älter werdenden Gesellschaft führen dazu, dass die Ausgaben stärker steigen als die Einnahmen. Vor dem Hintergrund einer sich abschwächenden Konjunkturlage ist es daher angezeigt, den durchschnittlichen Beitragssatz anzuheben, um die zu erwartenden Ausgaben zu finanzieren“.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine statistische Orientierungsgröße für die Haushaltsplanungen und individuellen Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen, die in den nächsten Wochen anstehen und von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu genehmigen sind. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest.

Das BMG hält es trotz Anstiegs des durchschnittlichen Zusatzbeitrags für möglich, dass Kassen mit zu hohen Finanzreserven ihren Beitrag 2020 senken. Mehr als die Hälfte von ihnen verfüge derzeit über mehr als eine Monatsausgabe Betriebsmittel und Rücklagen. Solange sie diese Quote überschreiten, dürfen sie ihre Zusatzbeiträge nicht anheben. Einige Kassen, deren Reserven deutlich über die Grenze von einer Monatsausgabe hinausgehen, müssen diese ab 2020 innerhalb der kommenden drei Jahre schrittweise abbauen. |

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