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Adexa-Info
Neue Grundrente, Entlastung bei der Betriebsrente
Zwei Schritte auf dem Weg aus der Altersarmut
Die geplante Entlastung für Betriebsrentenempfänger ist Teil des Grundrenten-Kompromisses von Unions- und SPD-Spitzen. Sie soll auf Drängen von Spahn aber schon Anfang 2020 in Kraft treten, also ein Jahr früher als die Grundrente.
Bisher muss jeder, der mehr als 155,75 Euro Betriebsrente bezieht, auf die gesamte Leistung den vollen Kassenbeitrag von 14,6 Prozent plus Zusatz- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen. Statt dieser Freigrenze soll es nun einen Freibetrag von 159 Euro geben, der in jedem Fall beitragsfrei bleibt. Wer zwischen 159 und 318 Euro Betriebsrente bekommt, muss dann unterm Strich nur noch die Hälfte des bisherigen Beitrags zahlen. Aber auch wer mehr bezieht, wird entlastet. Die Krankenkassen müssten künftig auf ca. 1,2 Milliarden Euro pro Jahr verzichten.
Dazu ADEXA-Vorstand Tanja Kratt: „Es war überfällig, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Schließlich darf sie im Rentenalter nicht durch hohe Sozialabgaben wieder ‚aufgefressen‘ werden. Durch die Doppelverbeitragung wurde diese vom Staat gewollte Vorsorgesäule leider bisher ad absurdum geführt.“
Arbeitsrechtliche Sprechstunde zur Filialleitung
Ein Angebot speziell für Filialapothekenleiterinnen und -leiter: Mittwochs von 13.30 bis 14.30 Uhr können sich ADEXA-Mitglieder, die als Filialleitung tätig sind oder dies planen, mit ihren Fragen an unsere ADEXA-Juristin wenden (Tel. 0 40/36 38 29).
Grundrente
2021 sollen dann diejenigen mehr Geld bekommen, die trotz 35 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund von niedrigen Erwerbseinkommen nicht mehr als die Grundsicherung erhalten. Die Einkommensgrenzen, die künftig durch einen Datenaustausch von Finanzamt und Rentenversicherung überprüft werden sollen, liegen bei 1250 Euro für Singles und 1950 Euro für Paare.
Über die Notwendigkeit einer Bedürftigkeits- bzw. Bedarfsprüfung hatten SPD und Union lange heftig gestritten. Bei der Mütterrente gibt es diese Prüfung nicht, sodass Frauen hier unabhängig vom Partnereinkommen Ansprüche haben. Das ist auch ein Kritikpunkt der Opposition an dem Grundrenten-Kompromiss.
Geplant ist auch, die Arbeitslosenversicherung befristet bis Ende 2022 um 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 Prozent zu senken. Die Vorhaben müssen nun aber noch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Kratt: „Es wäre wünschenswert, wenn wirklich – wie prognostiziert – viele Frauen von der Grundrente profitieren. Denn bei ihnen ist der Nachholbedarf und das Armutsrisiko im Alter besonders groß!“ |
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