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Aus den Ländern
TGL: Filialleitertarif und „LOB light“ auf der aktuellen Agenda
Jahreshauptversammlung in Düsseldorf
In ihrem Bericht konnte die TGL-Vorsitzende Dr. Heidrun Hoch, Schermbeck, die „Honorarfrage“ selbstverständlich nicht aussparen. Nachdem die Position der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) während des vergangenen Jahres häufig „Schweigen“ gewesen sei, komme nun endlich Bewegung in das Thema, meinte Hoch. Am 17. Januar habe die ABDA dann das einzig Richtige getan und dem nicht zumutbaren Teil des Spahn-Plans eine klare Absage erteilt: Keine Boni und keine Obergrenze ins deutsche Gesetz und ein klares Nein zur Aufgabe der Gleichpreisigkeit. Besonders begrüßte Hoch, dass die ABDA nun plötzlich auch mit einem eigenen Vorschlag gekommen sei.
Nicht alles am Spahn’schen Paket sei falsch, betonte die langjährige TGL-Vorsitzende und hob an dieser Stelle den Vorschlag der honorierfähigen pharmazeutischen Dienstleistungen hervor. Trotz der Frage, wie das bei den ohnehin knappen Personal-Ressourcen zu schaffen sein soll und angesichts des begrenzten Finanzumfangs, der dafür bereitgestellt werden soll, sieht Hoch dieses Angebot jetzt als Chance, denn damit wäre ihrer Meinung nach ein Anfang gemacht.
Ja zu einem eigenen Gehaltstarif für Filialleiter
Neben diesen politischen Aspekten beschäftigt sich die TGL aktuell mit dem gesonderten Gehaltstarif für Filialleiter. Diese erbrächten mit ihrer Verantwortung eine besondere Leistung, die eine besondere Art der Wertschätzung und damit auch Honorierung verdiene, stellte Hoch fest. Eine Umfrage der TGL habe ergeben, dass dies in der Praxis bereits umgesetzt werde. Hiernach verdienten 70% der Filialleiter mindestens 20% über Tarif. Eine ohnehin geübte Praxis mit einer Tabelle zu bestätigen und damit „ein Stück weit mehr die Realität abzubilden“, tue den Apothekenleitern demnach nicht weh, meinte Hoch. Außerdem werde auch nach außen hin ein Zeichen der Wertschätzung gesetzt. Gleichwohl dürfe eine gesonderte Tabelle nicht mit der Erwartung verbunden sein, dass die bisher übertariflichen Gehaltsanteile in gleicher Größenordnung weiterhin als „add-on“ bestünden, dann nur auf Basis einer neuen Tabelle. „Das muss selbstverständlich klar sein“, sagte Hoch, „und hier ist dann auch die Adexa in der Pflicht.“
Blindes „Weiter-so“ ist ein „No-go“
Abschließend appellierte die TGL-Vorsitzende an die Kammern, Verbände und Organisationen, bei der Gestaltung der Zukunft an einem Strang zu ziehen und nicht zu vergessen, dass es auch noch die Basis gebe, die nicht nur informiert, sondern auch gehört werden wolle. „Wenn wir von der ABDA Ergebnisse fordern, dann tun wir dies mit Fug und Recht“, meinte Hoch mit einem Seitenhieb auf die Standesführung. „Wenn die Erkennbarkeit dieser Ergebnisse – ich meine natürlich die positiven – aber so miserabel ist, wie sie es in den vergangenen Jahren war, dann muss auch einmal darüber nachgedacht werden, ob die vorhandenen Strukturen noch richtig sind.“ Ein blindes „Weiter-so“ sei ein „No-go“, konstatierte die TGL-Vorsitzende.
LOB soll „LOB light“ werden
Die TGL Nordrhein hat vor einigen Jahren als Alleinstellungsmerkmal die leistungsorientierte Bezahlung (LOB) entwickelt. Seit Anfang 2013 ist LOB optionaler Bestandteil des Tarifvertrags im Kammerbezirk Nordrhein. In der Praxis habe sich allerdings gezeigt, dass das Konzept zu kompliziert sei und „griffiger“ werden müsste, berichtete Hoch. An der Freiwilligkeit solle sich aber nichts ändern. Constantin Biederbick, Pulheim, erläuterte, wie die TGL sich die Weiterentwicklung vorstellt. Der 2. Vorsitzende der TGL lud die Apothekenleiter ein, in einem Workshop Qualifikationspakete, Bewertungsmodelle und Vorschläge für die Honorierung zu den beispielhaft aufgeführten fünf Feldern Betriebswirtschaft (Lagerhaltung, Beschaffung, etc.), Qualitätsmanagement, Personalwesen (Teambesprechungen, Urlaubspläne, etc.), Athina und Hilfsmittel (z. B. Kompressionsstrümpfe, Inkontinenzartikel) zu erarbeiten. Das Ergebnis soll zunächst in ein Pilotprojekt für das abgespeckte LOB-Konzept mit dem Arbeitstitel „LOB light“ münden.
Reformpaket Spahn
Über eine Video-Zuschaltung referierte der Generalbevollmächtigte der Treuhand Hannover Dr. Frank Diener über das derzeitige politische Top-Thema der Apotheker, nämlich die Reformagenda von Gesundheitsminister Jens Spahn. Die „Regulationsmaschine“ Spahn habe seit ihrem Amtsantritt am 14. März 2018 bereits 13 Neuregulierungen auf den Weg gebracht, rekapitulierte Diener, darunter im Juli 2018 das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) als „Ärzte-Paket“ und im November 2018 das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) mit dem „Arzneimittel-Paket“. Das GSAV wurde am Tag der TGL-Jahreshauptversammlung vom Kabinett gebilligt und geht nun in das parlamentarische Verfahren.
E-Health bekommt ein „dramatisches Tempo“
Im Bereich der Apothekervergütung hob Diener den geplanten, mit rund 240 Mio. Euro pro Jahr ausgestatteten Dienstleistungsfonds als Positivum hervor, dämpfte aber diesbezüglich allzu hohe Erwartungen. Umgelegt auf die Zahl der abgegebenen Rx-Packungen wären das nicht mehr als drei Euro pro Person und Jahr, die für pharmazeutische Dienstleistungen erstattet würden, rechnete er vor.
Gehe es nach Minister Spahn, so soll sieben Monate nach Inkrafttreten des GSAV das E-Rezept bundesweit eingeführt werden. Laut Diener soll hiermit noch keine flächendeckende Funktionsfähigkeit gemeint sein, allerdings müssten die Regeln dafür stehen. Damit bekomme das Thema E-Health ein „dramatisches Tempo“. Nach seiner Kenntnis werden die Ärzte ab 2021 technisch so weit sein, dass sie E-Rezepte ausstellen können. Für die Apotheker bedeute dies einen Wettlauf mit der Zeit.
Wo ist Konsens, wo Dissens?
Unter dem Strich ordnet Diener einen Teil der Spahn’schen Reformagenda durchaus dem „Konsensbereich“ mit der Apothekerschaft zu. Als ein Beispiel führte er das Verbot für die GKV an, Einzelverträge mit Apotheken zu Rx-Preisen zu schließen. Hinzu komme das Verbot des „Makelns“ von Verschreibungen und die Sicherstellung der freien Apothekenwahl auch nach flächendeckender Etablierung der elektronischen Verschreibung.
Dissens bestehe jedoch bei dem zentralen Problemfeld Rx-Versandverbot, Gewährung von Rx-Boni durch ausländische Versender und damit der Gewährleistung von Gleichpreisigkeit und der Vermeidung von Inländerdiskriminierung.
Als Kompromisschance könnte Diener sich vorstellen, dass die ABDA einstweilen auf ein gesetzliches Rx-Versandverbot verzichtet. Im Gegenzug könnte das Bundesgesundheitsministerium einstweilen auf die gesetzliche Verankerung der Rx-Boni der Auslands-Apotheken verzichten. Für ihn wäre ein im Konsens provoziertes neues EuGH-Verfahren durchaus denkbar. Dabei schätzt er die Chance, die Gleichpreisigkeit im Rx-Bereich durchzubekommen, heute größer ein als beim letzten Mal. Mit der Ultima-Ratio-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könne in zwei bis vier Jahren gerechnet werden, Zeit, die seiner Meinung nach sinnvoll genutzt werden könnte, um das Thema E-Rezept vernünftig anzugehen. |
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