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- AZ 15-16/2020
- Einigung bei Cannabis
Gesundheitspolitik
Einigung bei Cannabis
Deutlich niedrigere Aufschläge für Apotheken
Nach Mitteilung der ABDA gelten für medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten oder Dronabinol rückwirkend zum 1. März 2020 neue Abrechnungspreise zwischen öffentlichen Apotheken und gesetzlichen Krankenkassen. Dazu haben der DAV und der GKV-Spitzenverband den Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen („Hilfstaxe“) ergänzt. Auferlegt wurde ihnen dies durch das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) mit dem Ziel, ein Einsparvolumen von 25 Millionen Euro pro Jahr in der Cannabis-Versorgung für die GKV zu erreichen. Dafür wurde die Vergütung der Apotheken verringert. Wie die ABDA mitteilt, sind nun „aus hohen prozentualen Aufschlägen, die sich aus der Arzneimittelpreisverordnung für rezeptpflichtige Nicht-Fertigarzneimittel ergeben, (...) je nach Menge gestaffelte, niedrigere prozentuale Aufschläge oder Festzuschläge geworden“. |
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