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Gesundheitspolitik
BVDAK fordert mehr Fixzuschlag
Hartmann: Rückwirkende Erhöhung ab 16. März 2020
eda | Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) hat sich in einer Stellungnahme zur geplanten SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geäußert. Der Verband begrüßt die gelockerte Abgabe von Rabattarzneimitteln, um die Zahl der Apothekenbesuche bei den Patienten aufgrund von Nachlieferungen zu reduzieren. „Wir erwarten, dass nach der Krise die nun geltende Praxis beibehalten wird und endlich die Lieferkettenprobleme mittelfristig durch eine sichere inländische Produktion beseitigt werden“, sagt BVDAK-Vorsitzender Dr. Stefan Hartmann. Er sieht die Rabattverträge als hauptursächlich für die Lieferprobleme an. Beim Honorar bewertet der Verband die fünf Euro Zuschlag für den Botendienst als nicht kostendeckend. Die Politik solle auch jenseits des einmaligen Sonderbeitrages von 250 Euro je Apotheke für eine angemessene Vergütung für den gestiegenen Beratungsbedarf und für Aufwendungen in den Apothekenbetriebsräumen sorgen. Hartmann schlägt eine rückwirkende Erhöhung des Fixzuschlags ab dem 16. März 2020 oder ein Aussetzen des Kassenabschlags für die Zeit der Pandemie vor. |
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