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Gesundheitspolitik
Botendienst kann jetzt abgerechnet werden
Die Corona-Pandemie hält Apotheken und das ganze Gesundheitswesen fest im Griff
ks | Bereits seit dem 22. April erleichtert die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungs-verordnung den Apotheken die Arzneimittelabgabe. Ist ein verordnetes Arzneimittel nicht vorrätig oder nicht lieferbar, kann recht flexibel ausgetauscht werden. Zudem bekommt die Apotheke, die ihren Kunden Arzneimittel nach Hause liefert, diesen Botendienst vergütet. Eine gute Woche war nicht klar, wie genau die Abrechnung erfolgen soll – doch nun sind die Modalitäten geklärt und die Abrechnung kann starten.
Die vergangene Woche brachte aber noch mehr Neues. So gilt jetzt bundesweit eine Maskenpflicht im Einzelhandel. Bei Kundenfragen, wie eine Maske überhaupt richtig genutzt wird, hilft dem Apothekenpersonal nun ein Info-Poster des Deutschen Apotheker Verlags.
Überdies hat das Bundeskabinett ein Zweites Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen, mit dem unter anderem die Zahl der Testungen erhöht werden soll – zahlen muss die GKV. Und: Die Techniker Krankenkasse trifft mit ihren besonderen Corona-Angeboten für Versicherte nicht nur auf Gegenliebe. Lesen Sie mehr in dieser Ausgabe.
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