Recht

Aktuelles Urteil: Keine Steuer für Shuttle

| Stellt ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten einen Shuttlebus zu einer Feier zur Ehrung von Jubilaren des Betriebes zur Verfügung, der von der Hauptverwaltung des Unternehmens zum Veranstaltungsort fährt, fällt für die Arbeitnehmer für diesen Teil kein „geldwerter Vorteil“ an. Die Kosten für den Bus durften nicht auf die Gesamtkosten des Arbeitgebers aufgeschlagen werden, was zur Folge hatte, dass die Aufwendungen pro Beschäftigten weniger als 110 Euro ausmachten. Weil damit die Freigrenze in Höhe von 110 Euro unterschritten wurde, musste dafür keine Lohnsteuer abgeführt werden. Die Reisekosten seien „wie steuerfreier Werbungs­kostenersatz“ zu behandeln.

(FG Düsseldorf, 9 K 580/17)

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